Moin moin
Ich stehe hier vor einem Problem zu dem ich nirgendwo eine Antwort finde:
Beurkundet wurde eine Gesellschafterversammlung in der das Kapital der A-GmbH um 1 € erhöht wird. Übernommen wird der neue Geschäftsanteil von X der die Einlage durch Einbringung seines Geschäftsanteil an der B-GmbH i. H. v. 15.000 € (Gesamtes Stammkapital B-GmbH: 30.000 €) leistet.
Wert der B-GmbH laut Bilanz o. Schuldenabzug: 20.000 €
Nach dem, was ich gefunden habe, ist Wert der Sachkapitalerhöhung der Wert des eingebrachten Unternehmens. Da hier die Hälfte der B-GmbH eingebracht wird also 10.000 €. Da aber der Nominalbetrag des Geschäftsanteils größer ist, frage ich mich jetzt, ob nicht doch 15.000 € anzusetzen sind?
Außerdem: Kapitalerhöhungsbeschluss und Einbringung sind doch verschiedene Gegenstände? Also 30.000 € für den KapErhBeschluss + Wert Einbringung?
Kapitalerhöhung durch Sacheinlage
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Es gibt nirgendwo eine gesetzliche Grundlage dafür, den wirtschaftlichen bzw. sich aus §§ 38, 97 ergebenden Wert (hier wohl Bruttowert eingebrachter GmbH-Anteil) mit dessen Nominalwert zu vergleichen und danach dann den höheren (oder geringeren) von beiden Werten als Wert zu nehmen.
Nominalwert ist nun mal nur ein Nominalwert, der im Zeitpunkt der Gründung vielleicht mal zutreffend war.
Aber natürlich gibt es viel Halbwissen und durch Gier geleitete Vermutungen, dass es so sein könnte.
Nächste halbtägigen Notarkosten-Seminare und 2-tägiges Intensivseminar siehe u. a. Website.
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