Grundstückskauf durch GbR

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Kössi
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#1

17.09.2019, 17:55

Guten Tag,

es soll ein Kaufvertrag beurkundet werden. Käuferin ist eine GbR, die mit Beurkundung des Kaufvertrages entsteht.

Im Kaufvertrag haben wir dazu folgendes aufgenommen: "Die Erschienenen zu 2.) und 3.), erklären vorab, dass sie alle nachfolgenden Erklärungen als alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgeben, die mit Beurkundung dieses Vertrages entsteht (...)"

Ist diese "Gründung" gebührenrechtlich zu berücksichtigen?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen


- Kössi
Martin Filzek
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#2

17.09.2019, 18:27

Eine schwierige Frage, die überwiegend bei dieser knappen Form der Erwähnung wohl verneint wird. In meinem Skript zu den Seminaren im letzten Halbjahr (wird für die neuen Seminare im II. Hj. 2019, siehe hierzu die bei unten angegebener Website www.filzek.de enthaltenen Seminarangebote, auch hier im Forum bei Rubrik Fort- und Weiterbildung, evtl. noch zu ergänzen) heißt es:

Mitbeurkundung von GbR-Verträgen bei Grundstückskaufverträgen

Ebenso wird sich häufig die Frage stellen, ob bei Erwerb einer GbR in einem Grundstückskaufvertrag die Mitbeurkundung des Gesellschaftsvertrages gegenstandsverschieden ist (ganz überwiegend bejaht, soweit es nicht beim bloßen Hinweis auf gesetzliche Regelungen oder auf frühere außerhalb der Urkunde schon vorgenommene Vereinbarungen bleibt), und welcher Wert insoweit anzusetzen ist.

Differenzierende Vorschläge, die je nach Umfang der Regelungen zwischen Bruchteilen von 10 – 20 % des Gesellschaftsvermögens(zu denen u. U. noch nicht das zu erwerbende Kaufobjekt, soweit es noch finanziert werden muss, gehört, sondern nur frühere kleinere Einlagen) sind zu finden in

- Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 1659

sowie mit zahlreichen verschiedenen Bewertungsbeispielen bei

- Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, 2. Aufl. 2017, Rn. 2.486 ff. auf S. 194 - 204

(Ende Zitat aus o. a. Skript S. 111, kann übrigens auch separat ohne Teilnahme bezogen werden, siehe auch Hinweise auf u.a. Homepage).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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