Wert für Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag

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JB86
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#1

05.09.2019, 15:27

Hallo,

habe mal wieder eine Frage:

Ich habe hier einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag. Die Tochter verzichtet gegenüber ihren Eltern mit Wirkung für sich und ihre Abkömmlinge auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht bei Ableben sowohl der Mutter als auch des Vaters. Das Reinvermögen der Eltern beträgt 50.000,00 €. Es gibt noch ein zweites Kind der Eheleute, welches von dem Verzicht nicht betroffen ist. Gegenleistung soll der Tochter nicht geleistet werden.

Ich denke hier ist eine 21100 Gebühr nach 102 Abs. IV, I S. 1, 2 abzurechnen. Aber der Wert? :oops:
Sie verzichtet ja auf ihren Erbteil , der ja 1/2 wäre (1/2 der Bruder), also 25.000,00 € als Wert? Ist nur so eine Überlegung :sad:

P.S.: Und wo wir schon dabei sind: Der Vertrag wird ganz normal wie ein Testament registriert in ZTR und zur Verwahrung beim AG eingereicht oder? Muss ich sonst noch etwas tun?
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

05.09.2019, 16:13

Zu den Kosten kann ich nichts sagen, da gibt es hier Andere die wesentlich mehr wissen.

Ein Erbverzicht ist erbfolgerelevant und daher nach §34a BeurkG beim ZTR zu registrieren.
Das Original verbleibt beim Notar. Nur Testamente und - soweit es dort nicht von den Parteien ausgeschlossen ist - Erbverträge sind in die besondere amtliche Verwahrung zu geben.
JB86
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#3

05.09.2019, 20:18

Ah ok. Also nur registrieren, aber nicht wie ein Testament im Umschlag ans Gericht schicken.

Danke schonmal :wink2
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Martin Filzek
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#4

05.09.2019, 20:31

Bei den Überlegungen zum Wert fällt mir auf, dass das Erbrecht der Ehegatten evtl. übersehen wurde, so dass sich hierdurch geringere Werte als bisher vermutet ergeben könnten.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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capsl9ck
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#5

06.09.2019, 22:59

hallo. ich glaube die sache ist nicht ganz so leicht zu beantworten. die erste frage ist, in welchem güterstand die ehegatten verheiratet sind, weil sich hieraus die erbteile ergeben. aus den erbteilen wiederum ergeben sich auch die quoten für den pflichtteil.

die zweite frage ist, ob sich der pflichtteilsverzicht auf de erstversterbenden elternteil bezieht - was wohl der regelfall ist (hintergrund: berliner testament/erbvertrag). da nicht klar ist, welcher der beiden elternteile zuerst verstirbt, ist nach der einschlägigen literatur der höherwertige verzicht zu bewerten. wenn also der vater bspw. eine schuld hat, die er sich nicht paritätisch mit der ehefrau teilt, ist es möglich, das die verzichte unterschiedlich hoch sind, und der höherwertige ist maßgeblich. demnach wäre zuvorderst zu ermitteln, welches modifizierte reinvermögen ein jeder elternteil hat (§100 bzw. 102). wenn du in deiner urkunde wirklich gegenüber beiden elternteilen einen verzicht erklärt hast, und nicht nur gegenüber dem erstversterbenden, müsstest du im grunde beide verzichte berechnen. womöglich ist hier nicht das "optimum" beurkundet worden, und es fallen unnötige gebühren an. es ist wie gesagt nicht der regelfall, dass ein kind gegenüber beiden elternteilen auf den pflichtteil verzichtet.
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#6

06.09.2019, 23:18

meine antwort war ein weinig übereilt, und ich habe nicht richtig gelesen. wenn es um einen erbverzicht geht, dann ist es durchaus denkbar, dass er sich auf beide eltern erstreckt. dennoch wäre nach jedem elternteil das modifizierte reinvermögen zu ermitteln, und hieraus die erbquote. die verzichte werden dann addiert. das ist dein geschäftswert.
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#7

09.12.2020, 11:27

Hallo zusammen,
hier mal eine neue Frage zur Gebührenabrechnung:
Beurkundet wurde ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen Erblasser (Eheleute) und deren Erben (3 Kinder).
Reinvermögen beider Ehegatten: 1,3 Mio.
Die drei Kinder geben jeweils für sich Pflichtteilsverzichte gegenüber den beiden Elternteilen ab.

Muss ich die Pflichtteilsverzichte (wären ja dann 6 Werte, die ich zusammenrechnen muss) bewerten, oder sind sie in den 1,3 Mio. schon mit enthalten, da u. a. die Kinder ja schon in dem Erbvertrag als Erbe eingesetzt worden sind?
Der Vertrag ist so kompliziert, Regelungen zum 1. Erbfall, 2. Erbfall, Vermächtnisse.... :-(
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#8

15.12.2020, 19:29

Hat jemand einen Vorschlag für mich? :-?
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#9

15.12.2020, 21:32

Wenn die Eltern im gesetzlichen Güterstand leben, würde jedes Kind nach jedem Elternteil 1/6 erben. Der Pflichtteilsanspruch je Kind beläuft sich dann auf 1/12 nach jedem Elternteil.
Bei einem Vermögen der Elternteile von je 650 000 € ist wie folgt zu rechnen:

Pflichtteilsanspruch je Kind = 1/12 nach Vater = 650 000 € : 12 = 54 166,66 €
Pflichtteilsanspruch je Kind = 1/12 nach Mutter = 650 000 € : 12 = 54 166,66 €
Gesamtanspruch je Kind = 108 333,32 € - macht bei 3 Kindern rd. 32 500 €.

Als Grundlage des Verzichts sind die Vermögensverhältnisse der Eltern zum Zeitpunkt des Verzichts maßgeblich.
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