Hallo,
wir haben die Adoption eines Erwachsenen beurkundet und dem Gericht zum Vollzug vorgelegt
Der Wert wurde gemäß dem Einkommen der Annehmenden und der Vermögensverhältnisse mit EUR 200.000,00 angegeben. Nach KV 21200 mit dem Satz 1,0 also EUR 435,00
Der Mandant erhält jetzt die Kostennote des Gerichts
1320 Verfahren im Allgemeinen Wert 200.000,00 EUR = EUR 3.492,00
Ist das richtig????
In den Kommentaren wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Kosten des Gerichts nach GKG abgerechnet werden, ich finde auch keinen Hinweis darauf. Ist das nicht GnotKG? und warum 2,0??
Erwachsenenadoption Gerichtskosten
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Hier ist für das Gerich leider nicht das GNotKG, sonderrn das FamGKG anzuwenden. Es wundert mich, dass das Gericht den Geschäftswert mit 200.000,00 € angenommen hat. Nach § 42 Abs. 2 FamGKG ist das wohl ok, ich kannte es aber bisher nur so, dass das Gericht einen Bruchteil des Vermögens als Geschäftswert zugrunde gelegt hat.