Erbauseinandersetzungsvertrag Abrechnung übernommenen Verbindlichkeiten mit ZV Unterwerfung

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KanzleiLen93
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#1

16.08.2019, 12:33

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich bin gerade etwas ratlos bei der Abrechnung. Der Erbauseinandersetzungsvertrag betrifft 3 Grundbücher. Ich habe auch zu jedem den Wert sowie die Valutastände. Bei zwei Grundbüchern sollen jetzt die Verbindlichkeiten auf die jeweiligen Personen übertragen werden. Hier muss ich doch dann zusätzlich zur Beurkundungsgebühr zwei Mal die ZV Gebühr nehmen oder nicht? Wie wirkt sich das genau auf den Geschäftswert der Vollzugs- und Betreuungsgebühr aus bzw. wie komme ich das auf die Geschäftswerte?

Vielen Dank für eure Hilfe :)
Sorry, bin noch Anfängerin :wink1
Martin Filzek
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#2

16.08.2019, 12:57

KanzleiLen93 hat geschrieben:
16.08.2019, 12:33
Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich bin gerade etwas ratlos bei der Abrechnung. Der Erbauseinandersetzungsvertrag betrifft 3 Grundbücher. Ich habe auch zu jedem den Wert sowie die Valutastände. Bei zwei Grundbüchern sollen jetzt die Verbindlichkeiten auf die jeweiligen Personen übertragen werden. Hier muss ich doch dann zusätzlich zur Beurkundungsgebühr zwei Mal die ZV Gebühr nehmen oder nicht?

"Zwei mal die ZV Gebühr" würde gegen den Grundsatz §§ 35, 86 verstoßen, wonach mehrere BEurkundungsverfahrensgegenstände nur ausderen Gesamtwert eine GEübhr (und nicht gesonderte aus Teilwerten) auslösen.

Dann ist sehr fraglich, ob wirkloich überhaupt für diese ZV.-Unterwerfungen eine gesonderte Gebühr entsteht, und nicht davon auszgehen ist, dass es gegenstandsgleiche Sicherungs- und Durchführungserklärungen i.S.v. § 109 Abs. 1 zu demgesamten Erbauseinandersetzungsvertrag sind. In § 110 Nr. 1 ist jaauch nurfür "Veräußerungsverträge" (ini der Regel Kaufverträge - fraglich ob Auseinandersetzungsverträge darunter fallen) ein verschiedener Gegenstand im Gesetz fingiert für Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten.

Abhängig vom genauen hier nicht bekannten Wortlaut der Vereinbarungen würde ich eher auf gegenstandsgleiche Sicherungs- und Durchführungserkärungen tippen und nur eine 2,0 Beurkundungsverfahrensgebühr aus dem Gesamtbruttowert der auseinandergesetzten Gegenstände (Brutt0-Verkehrswert aller drei Grundstücke) als Wert tippen.


Wie wirkt sich das genau auf den Geschäftswert der Vollzugs- und Betreuungsgebühr aus bzw. wie komme ich das auf die Geschäftswerte?

Ob Vollzugs- und Betreuungsgebühren entstehen kann nach den bisherigen knappen Informatioinen nicht gesagt werden. Höchstwahrscheinlich wohl Vollzugsgebühr u. a. für Eihholung Gläubigererkärungen, wegen § 93 auch für mehrere Vollzugstätigkeiten nur eine Gebühr. Betreuungsgebühr, wenn der Notar überwachen soll, ob bestimmte Voraussetzungen (Genehmigungen S'chuldübernahme z. B.?) vor Eigentumsumschreibung erfolgt sind o. Ä., siehe Katalog KV 22200 und Kommentare dazu oder Anleitungsbücher. Wert jeweils §§ 112, 113 Abs. 1 = voller Wert der Beurkundung §§ 35, 86.


Vielen Dank für eure Hilfe :)
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#3

16.08.2019, 13:37

Vielen lieben Dank :thx das hat mir schon sehr geholfen.
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