Erbauseinandersetzungsvertrag mit Wohnungsrechtsbestellung
Verfasst: 24.07.2019, 00:25
Hallo!
Wir haben einen Erbauseinandersetzungsvertrag beurkundet. Die Tochter und der Vater sind Eigentümer des Grundbesitzes in Erbengemeinschaft. Sie setzen sich dahingehend auseinander, dass die Tochter Alleineigentümerin des Grundbesitzes wird. Also die Erbengemeinschaft, bestehend aus Tochter und Vater, veräußern den Grundbesitz an die Tochter. Die Tochter wird Alleineigentümerin des Grundbesitzes. Des Weiteren bestellt die Tochter zu Gunsten Ihres Vaters an dem Grundbesitz ein Wohnungsrecht.
Ich weiß nicht, wie ich das Wohnungsrecht kostenrechtlich bewerten soll.
Genauso wie ein Übertragungsvertrag? Leistung und Gegenleistung gegenüberstellen gem. § 97 Abs. 3 GnotKG, also Wert des Grundbesitzes mit dem Wert des Wohnungsrechts vergleichen und dann als Wert für die Kostenberechnung den höheren Wert nehmen?
Oder geht es beim Erbauseinandersetzungsvertrag nicht und ich muss es jeweils einzeln berechnen, also so vielleicht
KV 21100 2,0 Gebühr für den Erbauseinandersetzungsvertrag
KV 21201 0,5 Gebühr für die Wohnungsrechtsbestellung.
Bin für eure Antworten sehr dankbar.
Wir haben einen Erbauseinandersetzungsvertrag beurkundet. Die Tochter und der Vater sind Eigentümer des Grundbesitzes in Erbengemeinschaft. Sie setzen sich dahingehend auseinander, dass die Tochter Alleineigentümerin des Grundbesitzes wird. Also die Erbengemeinschaft, bestehend aus Tochter und Vater, veräußern den Grundbesitz an die Tochter. Die Tochter wird Alleineigentümerin des Grundbesitzes. Des Weiteren bestellt die Tochter zu Gunsten Ihres Vaters an dem Grundbesitz ein Wohnungsrecht.
Ich weiß nicht, wie ich das Wohnungsrecht kostenrechtlich bewerten soll.
Genauso wie ein Übertragungsvertrag? Leistung und Gegenleistung gegenüberstellen gem. § 97 Abs. 3 GnotKG, also Wert des Grundbesitzes mit dem Wert des Wohnungsrechts vergleichen und dann als Wert für die Kostenberechnung den höheren Wert nehmen?
Oder geht es beim Erbauseinandersetzungsvertrag nicht und ich muss es jeweils einzeln berechnen, also so vielleicht
KV 21100 2,0 Gebühr für den Erbauseinandersetzungsvertrag
KV 21201 0,5 Gebühr für die Wohnungsrechtsbestellung.
Bin für eure Antworten sehr dankbar.