Hallo liebe Leute
ich habe hier einen Kaufvertrag, der nicht bei uns beurkundet wurde, wir aber den Vollzug haben. Die Frage ist jetzt, kann ich eine isolierte Betreuungsgebühr abrechnen (wegen Fälligkeit). Im Prinzip müsste der Käufer ja zweimal eine Betreuungsgebühr zahlen, da der Beurkundungsnotar sicherlich eine nimmt wegen der Auflassungssperre und wir wegen der Fälligkeit? Ich hatte sowas bisher noch nicht. Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
isolierte Betreuungsgebühr für Vollzugsnotar?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.07.2019, 15:57
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Lovis
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 307
- Registriert: 11.01.2011, 22:51
- Beruf: Notargehilfin
- Wohnort: Berlin
Hallo! Die Vorbemerkung zum Hauptabschnitt 2 des Kostenverzeichnisses (2.2) legt fest, dass die Gebühren entstehen, wenn ein besonderer Auftrag vorliegt. Zum Unterabschnitt 2 (Betreuungstätigkeit) gibt es keine Unterscheidung zwischen Beurkundungstätigkeit und "nicht Beurkundungstätigkeit". Demnach dürfte die Betreuungsgebühr anfallen, wenn die Ziffern 1. bis 7. erfüllt sind bzw ihr im Auftrag tätig geworden seid.
Viele Grüße
Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.07.2019, 15:57
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Danke für die Antwort oder könnte es sein, dass ich ganz auf dem falschen Weg bin und eine erhöhte Vollzugsgebühr entsteht?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.07.2019, 15:57
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Wir haben den Auftrag den Kaufvertrag abzuwickeln, dh AV beantragen, fällig zu stellen, und später EU beantragen.
- Lovis
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 307
- Registriert: 11.01.2011, 22:51
- Beruf: Notargehilfin
- Wohnort: Berlin
Hallo! Das wäre kein Vollzug. Schau dir mal die Vorbemerkungen zur Vollzugsgebühr an, dort ist aufgezählt, wofür die Vollzugsgebühr entsteht .
Also Betreuungsgebühr für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und Vorlage der Auflassung.
Viele Grüße
Also Betreuungsgebühr für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und Vorlage der Auflassung.
Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.07.2019, 15:57
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
danke schön