Entwurf Handelsregisteranmeldung

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smowy
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#1

01.07.2019, 18:34

Hallo,
ich bin neu im Notariat und habe mal eine Frage bzgl. einer Abrechnung zu einer Handelsregisteranmeldung.
Wir haben einen Entwurf für die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift gemacht, nach Versendung des Entwurfs wurde die Sache seitens der Gesellschaft abgebrochen.

Ich hätte den Entwurf jetzt ganz normal mit der Nr 24102 KV abgerechnet, meine Kollegin sagt doch wir bekommen eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung. Bekommt man die nicht nur wenn der Entwurf mit einem Beurkundungsverfahren zusammenhängt?

Lieben Dank im Voraus
Martin Filzek
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#2

01.07.2019, 19:46

Wenn ich davon ausgehe, dass Ihr einen Auftrag zu dem Entwurf hattet, wäre mit der Fertigstellung und dem Versand spätestens die Entwurfsgebühr KV 24102 i.V.m. 21201 (0,5-Gebühr aus Wert 5.000 Euro nach § 105 Abs. 5) mit der Mindestgebühr von 30 Euro entstanden. Was die Kollegin sagt ist aus den von dir genannten Gründen schon nicht ganz richtig - aber selbst wenn man das nicht wüsste, würde das ja über die Gebühren für vorzeitige Beendigung im Ergebnis zu keiner Abweichung im Ergebnis der Gebühren führen, da ja dann auch die Entwurfsgebühr wie berechnet (nur unter zusätzlicher Nennung der Regelungen KV 21300 ff. - was hier aber bei reinen Entwürfen nicht geht) entstehen würde.
Bei der Berechnung der Gebühr könnte man noch vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Unterschriftsbeglaubigung darunter "demnächst" (bis zu ca. 6 Monate?) gebührenfrei wäre (Vorbem. 2.4.1 Abs. 2).

Weshalb haben die Mandanten die Sache nach Erhalt des Entwurfs nicht weiter verfolgt? Findet der Umzug doch nicht statt oder wird es eine andere als die zunächst geplante Anschrift? Oder ist auch eine Sitzverlegung und weitere Satzungsänderungen geplant?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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