Änderung Teilungserklärung gem. § 8 WEG

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StillesWasser
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#1

24.06.2019, 09:26

Moin, meine lieben Mitstreiter/innen,

ich habe die im Betreff angegebene Urkunde in der kein Wert aufgenommen wurde! :panik

Es wurde der einstigen Teilungserklärung in zwei §§ je eine neuer Absatz beigefügt (nur Unwesentliches).

Dann hat die Miteigentümergemeinschaft die Kellerräume immer so genutzt, wie sie einst, ohne dass dies
ordentlich festgelegt worden ist. Wie die Benutzung einst zugeordnet wurde, weiß ich nicht.

In der Änderung der Teilungserklärung wurden daher auch nunmehr Regelungen zur Nutzung der jeweiligen Kellerräume
getroffen, d. h. jeder Miteigentümer hat jetzt das Nutzungsrecht an dem von ihm schon immer "einfach so" genutzten
Kellerraum bekommen.

Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt hier den Wert der Urkunde ermitteln kann??? Es handelt sich ja hier m. E. nur
um die Zuordnung der Nutzung eines Kellerraumes. Im Streifzug zum GNotKG RN 3601 ff. steht beim Austausch
von Kellerräumen nach 97 (1), 42 GNotKG der Gesamtwert der Kellerräume. Den Wert hab ich ja nicht und außerdem
handelt es sich ja nicht um die Zuordnung des Kellerraumes als Eigentum sondern nur als Nutzungsrecht.

Kann mir jemand helfen ?

Die Gläubigerinnen bei denen ich die Zustimmungen eingeholt habe, haben einfach 5.000,00 € als Wert genommen.
Kann ich das auch zugrunde legen?

Vielen :thx im Voraus.
larifari
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#2

25.06.2019, 06:45

Den Geschäftswert wirst Du dann unter Berücksichtung der §§ 97, 42 GNotKG nach § 36 GNotKG schätzen müssen.
StillesWasser
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#3

03.07.2019, 11:16

Habe jetzt den Wert geschätzt, weil ich u. a. auch in meiner Literatur nichts
mehr gefunden habe.
:thx
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