GmbH i. Gr. Vertretungsbescheinigung
Verfasst: 24.06.2019, 09:19
Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
XY GmbH i. Gr. gründet die Z GmbH.
Im Beschluss steht folgendes:
1) "Hierzu bestätigt der Notar, dass zu diesamtlicher Urkunde vom 13. Mai 2019 (URNr. xxxxxxxx), die im Original vorliegt, die XY GmbH mit dem genannten künftigen Sitz in XX gegründet wurde. In der vorgenannten Urkunde wurde Frau XX zur ersten Geschäftsführerin bestellt. Sie ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführerbestellung ist sofort wirksam. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist noch nicht erfolgt."
2) "Als alleinige Gesellschafterin der XY GmbH i.Gr. hält die Erschienene zu 1) hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt, dass sie als Geschäftsführerin berechtigt ist, schon vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister für die Gesellschaft Rechtsgeschäfte zu tätigen, insbesondere Gesellschaften zu gründen."
Kriege ich jetzt hierfür
1. Vertretungsbescheinigung gem. KV 25200 obwohl wir keinen Register eingesehen haben?
2. Das ist ja ein "gesonderter Beschluss" für die XY GmbH i. Gr. Kann ich also der XY GmbH i. Gr. eine Rechnung für diesen "Beschluss" stellen; da sie ja während der Gründung der Z GmbH eine eigene Gesellschafterversammlung abhält?
Vielen Dank im Voraus!
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
XY GmbH i. Gr. gründet die Z GmbH.
Im Beschluss steht folgendes:
1) "Hierzu bestätigt der Notar, dass zu diesamtlicher Urkunde vom 13. Mai 2019 (URNr. xxxxxxxx), die im Original vorliegt, die XY GmbH mit dem genannten künftigen Sitz in XX gegründet wurde. In der vorgenannten Urkunde wurde Frau XX zur ersten Geschäftsführerin bestellt. Sie ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführerbestellung ist sofort wirksam. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist noch nicht erfolgt."
2) "Als alleinige Gesellschafterin der XY GmbH i.Gr. hält die Erschienene zu 1) hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt, dass sie als Geschäftsführerin berechtigt ist, schon vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister für die Gesellschaft Rechtsgeschäfte zu tätigen, insbesondere Gesellschaften zu gründen."
Kriege ich jetzt hierfür
1. Vertretungsbescheinigung gem. KV 25200 obwohl wir keinen Register eingesehen haben?
2. Das ist ja ein "gesonderter Beschluss" für die XY GmbH i. Gr. Kann ich also der XY GmbH i. Gr. eine Rechnung für diesen "Beschluss" stellen; da sie ja während der Gründung der Z GmbH eine eigene Gesellschafterversammlung abhält?
Vielen Dank im Voraus!