Geschäftsanteilskaufvertrag , Earn-Out

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Hokulani
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#1

14.06.2019, 08:06

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen Geschäftsanteilskaufvertrag abzurechnen:

Verkauft werden sämtliche Anteile einer GmbH. Der Kaufpreis beträgt 2.000.000 € und entspricht dem Wert gem. 54 GnotKG

Der erste Kaufpreisteil in Höhe von 1.500.000 € ist 14 Tage nach Beurkundung an den Verkäufer zur Zahlung fällig.

Der zweite Kaufpreisteil in Höhe von „bis zu“ 500.000 € ist bis 2021 zur Zahlung fällig als „Earn-Out“ und abhängig von verschiedenen Faktoren:
Z.b. Verlust bestehender Vertragspartner, Verlust bestimmter Mitarbeiter, vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Verkäufers. Sollten diese Faktoren eintreten, verringert sich der KP anteilig.

Weiter leistet der VK ein Garantieversprechen gem. § 311 BGB..

Meine Fragen:

Wie bewerte ich den Earn-Out und das Garantieversprechen?

Streifzug und Diehn brachten mich nicht weiter. Aber ich habe den wunderbaren Aufsatz von Felix in der RNotZ 2018, 306 durch und bin ein wenig schlauer.

Mir stellt sich die Frage, von welchen Geschäftswerten ich ausgehe.

Zum Earn-Out:

Felix schreibt: „Abhängig vom Wahrscheinlichkeitsgrad des Bedingungseintritts kann ein Teilbetrag von 10-30 % des *variablen* Kaufpreises angesetzt werden.

Ist damit in meinem Fall der zweite Kaufpreisteil über 500.000 € gemeint?

Zum Garantieversprechen:

Felix schreibt: „Die Bestimmung des GW eines Garantieversprechens erfolgt nach § 36 I GNotKG unter Bildung eines angemessenen Teilwerts aus dem Wert der *garantierten Leistung* oder *dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts*“

Welchen Wert nehme ich denn hier ?

Und nach welchem Wert bestimmt sich meine Beurkundungsgebühr ?

Die oben ermittelten Werte rechne ich ja gem.
§ 35 GnotKG zum Kaufpreis dazu, aber rechne ich diese zum Gesamtkaufpreis (2.000.000 € dazu oder zum „festen“ Ersten Kaufpreisteil?)

:thx für jede Hilfe
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Lovis
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#2

14.06.2019, 16:03

Hallo! Ich denke der Abschlag wird nur von dem Teil des Kaufpreises genommen, dessen Höhe heute noch nicht feststeht, also von den 500.000 Euro. An der Bindung der Beteiligten an den Kaufvertrages und dem in jedem Fall fällig werdenden Kaufreisteil von 1.5 Mio ändert sich ja nichts, wenn die wertmindernden Faktoren eintreten. Also bei 20% (Mittelwert) wäre "mein" GW 1.6 Mio.

Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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