Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten
Verfasst: 11.06.2019, 08:39
Guten Morgen, ich hoffe mir kann jemand helfen zu einer Urkunde bzgl. einer nachträglichen Begründung eines Sondernutzungsrechts:
Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft räumen einem Wohnungseigentum ein im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerraum das alleinige Sondernutzungsrecht ein. Der Wohnungseigentümer hat dafür eine Gegenleistung von 8.500,00 € an die Gemeinschaft zu zahlen.
Im Streifzug steht jetzt, dass der für die Begründung des Sondernutzungsrechts anzunehmende Wert nach § 97 Abs. 1 nach dem Gesamtwert der betroffenen Grundstücksfläche (hier: 800.000,00 €) zu bestimmen ist. Eintragungsbewilliung 0,5 bei Entwurf bzw. 0,2 bei Unterschriftsbeglaubigung.
Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob dies nur bei einer reinen Bewilligung gilt oder auch, wenn eine Gegenleistung zu erbringen ist. In den Fachbüchern finde ich nur die Bewilligung aber nichts bzgl. einer Gegenleistung ...
Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft räumen einem Wohnungseigentum ein im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerraum das alleinige Sondernutzungsrecht ein. Der Wohnungseigentümer hat dafür eine Gegenleistung von 8.500,00 € an die Gemeinschaft zu zahlen.
Im Streifzug steht jetzt, dass der für die Begründung des Sondernutzungsrechts anzunehmende Wert nach § 97 Abs. 1 nach dem Gesamtwert der betroffenen Grundstücksfläche (hier: 800.000,00 €) zu bestimmen ist. Eintragungsbewilliung 0,5 bei Entwurf bzw. 0,2 bei Unterschriftsbeglaubigung.
Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob dies nur bei einer reinen Bewilligung gilt oder auch, wenn eine Gegenleistung zu erbringen ist. In den Fachbüchern finde ich nur die Bewilligung aber nichts bzgl. einer Gegenleistung ...