Handelsregisteranmeldung Geschäftsführerwechsel

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smowy
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#1

09.06.2019, 20:44

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf die Kostenrechnung für die spätere Handelsregisteranmeldung einer GmbH. Bei der Handelsregisteranmeldung wurde ein Geschäftsführer abberufen und ein anderer neubestellt, des weiteren wurden zwei Prokura widerrufen. Das Stammkapitel liegt bei über 25.000,00 EUR.

Ich habe Probleme bei dem Geschäftswert. Im GNotKG gem. § 105 Abs. 4 Nr. 1 steht
(4) Bei einer späteren Anmeldung beträgt der Geschäftswert, wenn diese

1. eine Kapitalgesellschaft betrifft, 1 Prozent des eingetragenen Grund- oder Stammkapitals, mindestens 30 000 Euro;
Jetzt ist meine Frage, ob ich für den Geschäftswert 1 Prozent des Stammkapitals nehmen muss, also mindestens 30.000,00 EUR aber höchstens 1.000.000,00 EUR oder ob ich für jeden Anmeldegegenstand 30.000,00 EUR nehme und dann einen GW von 90.000,00 EUR nehme? Wenn ich 1 Prozent von dem Stammkapital nehme, müsste ich diesen 1 Prozent mal 3 multiplizieren ( wegen den 3 Anmeldefällen) oder?

Ich wäre für eine hilfreiche Antwort sehr dankbar!

LG :thx
Hokulani
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#2

10.06.2019, 11:26

Hallo.

Pro Anmeldefall hast du einen GW von 1% des Stammkapitals, mind. 30.000€

Wenn dein Stammkapital bei 25.000 € liegt hast du einen Mindestwert von 30.000 €.

Und das insgesamt 4x.

GF Abberufung
GF Bestellung
Prokura Widerruf A
Prokura Widerruf B
smowy
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#3

10.06.2019, 15:28

Super, vielen Dank!

Das Stammkapital liegt bei über 1 Mio., das würde dann ja bedeuten, dass ich 1% von dem Stammkapital nehme und das mal 4 multipliziere, es aber mindestens 30.000,00€ sein müssen aber höchstens 1 Mio. oder?
Hokulani
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#4

10.06.2019, 21:20

Wie viel Stammkapital isses denn jetzt?

Angenommen 1 Mio. €:

1% von 1 Mio = 10.000€. Also bist du beim mindestwert von 30.000 € pro Fall

Bei 4 Anmeldefällen hast du 4x mind. 30.000€ = GW von 120.000 €
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