Angebotsannahme

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AnjaZ
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#1

28.05.2019, 14:01

Hallo zusammen,

seit Jahren liegt mir hier mal wieder eine Angebotsannahme vor.

Das Kaufangebot wurde von einem anderen Notar beurkundet. Wir haben die Annahme beurkundet. Hinsichtlich der ZV-Unterwertung haben wir aufgenommen, dass die Käufer die Erklärungen zur ZV-Unterwerfung in der Angebotsurkunde genehmigen. Eine Auflassung wurde nicht mit beurkundet, es wurden die Vollmachten, insbesondere die Auflassungsvollmacht vorsorglich wiederholt.

Nun bin ich mir nicht sicher, was abzurechnen ist. Grundsätzlich eine 0,5 nach 21101 Nr. 1, bei ZV-Unterwerfung 1,0 auch noch 21200 in Ansatz bringen und nach § 94 Abs. 2 prüfen.

Im Streifzug 12. Auflage finde ich unter RdNr. 3264 "Wird die Auflassung (samt Annahme) dagegen von einem anderen Notar beurkundet, entsteht" eine 1,0 nach 21102 Nr. 1

Also könnte ich eine 1,0 nach 21102 Nr. abrechnen, da wir ein "anderer Notar" sind? Die Genehmigung der ZV-Unterwerfung ist mE keine Erklärung zur ZV-Unterwerfung und bleibt außer Ansatz?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gruß Anja
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Martin Filzek
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#2

28.05.2019, 19:04

Letzte Frage: Selbst wenn es eine Zwangsvollstreckungs-Unterwerfung wäre würde das ja nichts ändern, da es in jedem Fall gegenstandsgleich als Sicherungs- und Durchführungserklärung mit der Annahme des Angebots ist und somit in der sowieso entstehenden 1,0-Gebühr enthalten ist.

Vorletzte Frage: Ja.

Liebe Anja, ich sehe, ein Seminarbesuch am 19.6.2019 in Hamburg (Mittwoch 13 -. 17.30 Uhr) könnte doch interessant für Dich sein? Irgendwelche Dinge aus den umfangreichen Neuregelungen GNotKG hat man immer nicht mehr ganz im Blick, und es gibt viel Neues zu vermeintlich neuer und ändernder Rechtsprechung, die aber manchmal doch nur Außenseiteransichten sind, und mit Rücksicht auf die herrschende Meinung und mögliche Beanstandung und Ärger nicht praktiziert werden sollten (eigene Meinung, bleibt ja jedem selbst überlassen, aber viele Details würden jetzt hier zu weit führen, dafür sind ja die ca. 4 Stunden Seminardauer in der gepflegten Atmosphäre des Baseler Hofs und der Austausch mit einigen Kolleg(inn)en dann ganz nützlich. Freue mich auf deine Anmeldung, kannst auch gern die Chefin mitbringen und andere Bekannte. Je mehr desto besser für mich und für alle!).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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AnjaZ
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#3

28.05.2019, 19:35

Lieber Martin,

vielen Dank für deine Antwort. Da kann ich ja morgen die Kostenberechnung fertigen.

Was die Teilnahme an deinem Seminar im Juni angeht, muss ich leider passen, da ich in der kommenden Woche bereits auf einer Fortbildung bin. Im November gibt es bestimmt noch ein Seminar, oder? Vor allem würde ich mich über ein Seminar in Lübeck freuen, dort gibt es bestimmt auch ReNos, die Interesse haben.

Einen schönen Abend

Gruß Anja
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#4

29.05.2019, 11:32

Danke für die freundliche Antwort. Das mit einem neuen Seminar im Oktober oder November 2019 könnte gut sein, und auch ein Wechsel des Seminarortes von Hamburg mal wieder nach Lübeck oder andere Stadt in Schleswig-Holstein (evtl. zusätzlich neben Hamburg, wo ich immer gern bin und lecht hin komme, zumal beide Söhne in HH wohnen) sind eine gute Idee. Müsste ich bei Planungen ca. Juli - August für neue Seminartermine im II. Halbjahr mal berücksichtigen. ;)
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