Gerichtskosten Löschung Globalgrundschuld (Bauträgerkaufvertrag)

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Vio77
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#1

27.05.2019, 19:51

Hallo,

ich muss mich jetzt mal mit einer Frage an die Forenmitglieder wenden, die mich heute schon den ganzen Tag beschäftigt.

Ich habe hier einen Bauträgerkaufvertrag mit einer Globalgrundschuld, die einzelnen Wohnungen werden nun Stück für Stück aus der Pfandhaft entlassen.
Hier geht es jetzt um die Gerichtskosten:
Diese belaufen sich ja dann pro Wohnung auf eine 0,3 Gebühr gem. KV Nr. 14142.
Die Wertbestimmung gem. § 44 Abs. 1.
Ich würde also den Kaufpreis einer Wohnung nehmen, da dieser Wert geringer ist als die Globalgrundschuld.

Wenn jetzt die letzte Wohnung aus der Pfandhaft entlassen wird, handelt es sich ja dann um eine Löschung, in § 44 habe ich jetzt gelesen, dass die Löschung eines Grundpfandrechts bei dem bereits zumindest ein Grundstück aus der Mithaft entlassen worden ist, hinsichtlich der Geschäftswertbestimmung der Entlassung aus der Mithaft gleichsteht.

Also auch hier wieder der Kaufpreis als Wert (?)

Ich hänge jetzt aber gedanklich fest zwischen zwischen einer 0,3 Gebühr und 0,5 Gebühr Gerichtskosten für die Löschung im letzten Grundbuchblatt.

Vielleicht hat jemand hier Erfahrung?

Wie wäre jetzt die Konstellation wenn die Globalgrundschuldgläubigerin schon vor der ersten Eigentumsumschreibung (ich weiß selten der Fall, aber wir hatten das schon einmal, nur hatte ich mich da mit den Gerichtskosten nicht näher auseinandergesetzt) schon ihre Löschungsbewilligung auflagenfrei erteilt und wir sofort bei allen Grundbuchblättern die Lôschung beantragen könnten. Dann fällt doch 1 x die 0,5 Gebühr aus dem Wert der Globalgrundschuld an, oder?

Vielen Dank und viele Grüße.
:engel
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Kennt alle Akten auswendig
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#2

28.05.2019, 09:22

Vio77 hat geschrieben:
27.05.2019, 19:51

Ich hänge jetzt aber gedanklich fest zwischen zwischen einer 0,3 Gebühr und 0,5 Gebühr Gerichtskosten für die Löschung im letzten Grundbuchblatt.
Für die endgültige Löschung fällt eine 0,5 Gebühr nach dem Wert des letzten Wohnungseigentums an.
Vio77 hat geschrieben:
27.05.2019, 19:51

Wie wäre jetzt die Konstellation wenn die Globalgrundschuldgläubigerin schon vor der ersten Eigentumsumschreibung (ich weiß selten der Fall, aber wir hatten das schon einmal, nur hatte ich mich da mit den Gerichtskosten nicht näher auseinandergesetzt) schon ihre Löschungsbewilligung auflagenfrei erteilt und wir sofort bei allen Grundbuchblättern die Lôschung beantragen könnten. Dann fällt doch 1 x die 0,5 Gebühr aus dem Wert der Globalgrundschuld an, oder?

Ja, das ist richtig
Vio77
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#3

28.05.2019, 13:50

Vielen Dank!!!
:engel
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