HR-Anmeldung elektronischer Vollzug

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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JB86
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#1

23.05.2019, 09:22

Hallo,

ich rechne gerade zum ersten Mal eine HR-Sache ab. Es wurde eine Ein-Personen-GmbH gegründet. Wir haben den Beschluss entworfen in dem auch der Geschäftsführer bestellt wurde. Wir haben die Gesellschafterliste und die HR-Anmeldung entworfen und elektronisch eingereicht.

Für den Beschluss würde ich abrechnen:

21200 Wert: 30.000,00 € 125,00 €
21100 Wert: 30.000,00 € 250,00 €
22110 Wert: 60.000,00 € 96,00 €
32001
32002

Für die Anmeldung:

24102 Wert: 30.000,00 € 62,50 €
22114 Wert: 30.000,00 € 37,50 €
22200 Wert: 30.000,00 € 62,50 €
32001
32005

Wie ist denn die 32002, Elektronischer Versand abzurechnen, da blicke ich nicht ganz durch.
Die Gründungsurkunde nebst Satzung und Gesellschafterliste hat 10 Seiten.
Die HR-Anmeldung inkl. Beglaubigungsvermerk 5 Seiten.
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
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Lovis
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#2

24.05.2019, 06:30

Hallo!

Die Gebühren sind meines Erachtens richtig. Für die Auslagen der elektronischen Datei kommt es darauf an, dass die elektronische Abschrift in einem Arbeitsgang erstellt wurde, entweder eingescannt oder im PC umgewandelt. Scannt man eine Urkunde ein vergleicht man mit 32000 ("Gebühr" pro eingescannter Seite), fällt 32000 höher aus, wird diese statt der Pauschale von 1.50 Euro/Datei genommen.

Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
JB86
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#3

24.05.2019, 10:11

Hallo!

HRA 5 Seiten
Gründungsurkunde nebst Satzung 9 Seiten
Liste der Gesellschafter 1 Seite

Also bei 15 Seiten 7,50 € abrechnen, da 3 Dateien nach 3202 ja 4,50 € kosten würden?

Nur als Beispiel: Hätten wir HRA 2 Seiten, Gründung 1 Seite, Liste 1 Seite, würde dann die Rechnung so aussehen?:

4,50 € abrechnen für 3 Dateien, da 3200 bei 4 Seiten nur 2,00 € wäre?

Habe hier zwar ein gute Gebührenbuch, aber zu dieser Dokumentenpauschale steht selbst hier, dass die Berechnung "erhebliche Schwierigkeiten" bereitet und dem Gesetzgeber zu empfehlen ist, die Regelung zu vereinfachen. Hier wird nämlich in einem Muster etwas anders gerechnet und zwar:

HRA 3 Seiten 1,50 €
Gründung 10 Seiten 5,00 €
Liste der Gesellschafter 1 Seite 1,50 €

Mir scheint aber meine obere Rechnung richtiger. Was meint ihr? :kopfkratz

Gruß
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Lovis
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#4

24.05.2019, 16:53

Hallo!

Die Pauschale beträgt je Datei 1,50. Was eine Datei ist kann ich vermutlich nicht erklären bzw. ich versuche es gar nicht erst :). Aber wenn du 1 Gründungsurkunde, 1 Liste und 1 HRA in drei Dateien speicherst, in einem Arbeitavorgang (bsp. zwecks Versand ans HR), hast du 3x 1,50 = 4,50 - wären es 4 Dateien (Vertretungsnachweis oä) und speicherst du diese in einem Arbeitsvorgang, sind es max. 5 Euro. Besonderheit: falls du eine Datei durch einscannen herstellst (was du dank PDF Drucker meist nicht mehr machen musst) erhältst du nicht weniger für die Herstellung dieser Datei als du nach 32000 erhalten würdest. Also deine letztere Berechnung.

Viele Grüße
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