Hinterlegung eines Geldbetrages bei Gericht

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Stromberg
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#1

14.05.2019, 16:59

Guten Tag,

es geht um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Jeder der 5 Erben bekommt einen gewissen Geldbetrag aus dem Erbe. Alle sind bei Vertragsschluss dabei, alle sind einverstanden. Das Erbe liegt auf Notaranderkonto.
Voraussetzungen für die Auszahlung liegen vor, der Notar hat an alle 5 Erben den jeweiligen Betrag überwiesen.
Nun zickt einer der Erben rum und meint, er wäre übers Ohr gehauen worden usw. usw., kurzum: er hat seinen Anteil zurücküberwiesen an den Notar. Wir wiederum wollen diesen Betrag nicht und haben ihn bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts hinterlegt.

Kann ich den Antrag, den ich bei der Hinterlegungsstelle gestellt habe, abrechnen?


Danke
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