Abänderung Übertragungsvertrag

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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maka2
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#1

14.05.2019, 09:07

Hallo ihr Lieben,

was das Kostenrecht im Notariat angeht, da mogel ich mich eher ein bisschen durch, wenn wir es denn mal brauchen :mrgreen:

Jetzt möchte mein Chef aber, dass ich unserem Mandanten eine Gebühreneinschätzung für folgendes schicken soll:
Der Mandant und seine Mutter haben einen Übertragungsvertrag beim Notar X beurkunden lassen. Notar X ist verstorben. Allerdings gibt es einen anderen Notar, der kommissarisch die Geschäfte weiterführt. Es wäre also dasselbe Notariat zur weiteren Beurkundung.

Nun soll dieser Übertragungsvertrag durch eine weitere notarielle Urkunde abgeändert werden: Nach dem Tod der Mutter soll unser Mandant einen Betrag in Höhe von 80.000,00 € an seine Schwester bezahlen.

Ich habe überhaupt keine Ahnung welche Notarkosten hier entstehen und ich finde dazu leider auch nichts :kopfkratz

Vielen Dank schonmal für eure Rückmeldung!

Liebe Grüße
maka2 :wink1
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