Vollzugsgebühr 22110 KV

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JB86
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#1

10.05.2019, 10:29

Hallo,

wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. Haben nur das Negativattest von der Stadt und die UB beim Finanzamt eingeholt. Dafür würden wir ja nur die 22112 KV abrechnen.

Wir haben aber vor Erstellung des KV aufgrund einer im Grundbuch Abt. Il eingetragenen Dienstbarkeit zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland eine Fotokopie der entsprechenden Bestellungsurkunde von dem Urkundsnotar angefordert, weil diese dem Käufer vor Abschluss des KV vorgelegt werden sollte und der Verkäuferin nicht vorlag. Löst das jetzt eine Vollzugsgebühr nach 22110 KV aus?

Sorry für die Fragen, ich bin zum Notariat gezwungener Anfänger :oops:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
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Lovis
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#2

10.05.2019, 19:16

Hallo!

Die Vollzugsgebühr entsteht für die Anforderung und Prüfung und "Zeugnissen" die der Wirksamkeit und/oder dem Vollzug einer Urkunde dienen. Nach dem Sachverhalt würde ich eine Vollzugsgebühr nach 22112 KV für das Negativzeugnis nehmen. Die Gebühr ist auf 50 EUR begrenzt.

Die Veräußerungsanzeige an das Finanzamt wird aufgrund einer gesetzlichen Mitteilungspflicht erstellt und ist kein Vollzug im Sinne der Vollzugsgebühr.

Der Notar ist im Rahmen der Vertragsvorbereitung verpflichtet das Grundbuch und bei Bedarf auch die Grundakten einzusehen oder auch Urkunden anzufordern um den Sachverhalt aufzuklären. Das ist ebenfalls kein Vollzug.

Sorry für die knappen Antworten; ist meine Freitagsmüdigkeit :). Lass dich nicht entmutigen, arbeiten im Notariat ist anfangs etwas anspruchsvoll, aber mit etwas Routine merkt man, dass bestimmte Abläufe immer wiederkehren. Und dann könnte es anfangen Spaß machen...

Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
JB86
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#3

11.05.2019, 17:05

Vielen Dank für die Antwort!
Ich gebe mein Bestes, aber im Moment sind da noch so viele Fragezeichen. Wenn einem aber hin und wieder plötzlich etwas klar wird, was man vorher nicht verstanden hat, dann machts auch wieder mal Spaß. :kopfkratz Hab mir auch schon Bücher angeschafft, aber es ist trotzdem schwer :sad:
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#4

11.05.2019, 17:39

Du bemühst dich und das ist toll. Ich kenne niemanden, dem der Einstieg ins Notariat leicht gefallen ist, aber mit der Einstellung es lernen zu wollen wirst du das schaffen. Und falls du hier mal keine Antwort erhältst, kannst du mir gern eine Nachricht schreiben.
Liebe Grüße

P. S. Vielleicht gibt es Seminare in deiner Umgebung, die du besuchen kannst. Mit Seminaren lernst du Grundlagen oder erhältst einen guten Überblick. Das aktenbezogene Lernen kann etwas verwirrend sein, wenn man denkt etwas verstanden zu haben kommt ein vermeintlich gleicher Vertrag und dann ist es doch anders :).
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