Bedingter Pflichtteilsverzicht - Patchwork-Familie

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-Leni-
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#1

28.03.2019, 12:13

Hallo zusammen,
bei der Bewertung von Pflichtteilsverzichten in einer Patchwork-Familie bin ich an einem Punkt, wo ich nicht weiterkomme.

Wir haben die Erblasser, Eheleute, jeweils zwei Kinder aus führeren Ehen.
Berliner Testament gemacht, alle Kinder zu Schlusserben eingesetzt ("meine, deine, unsere")
Kinder verzichten im Pflichtteilsverzichtsvertrag auf ihr jeweiliges Pflichtteilsrecht -und jetzt kommst- für den Fall, dass der leibliche Elternteil zuerst verstirbt. Dann steht dieser Verzicht doch unter einer Bedingung, und zwar der, dass der leibliche Elternteil zuerst verstirbt, oder? Muss ich dann hier einen Wertabschlag vornehmen?

Vielleicht weiß hier jemand Rat!
Vielen Dank schon mal :-)
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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