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Kaufvertrag zig mal geändert, gesonderte Gebühren

Verfasst: 28.03.2019, 11:11
von Himmelskoerper
Hallo Ihr!

Ich habe mal wieder ein Abrechnungsproblem.

Wir haben einen Kaufvertragsentwurf gefertigt, der in den letzten zwei Jahren immer wieder geändert wurde und jetzt erst im Abschluss kam.
Es wurden Vertragsparteien geändert, wegen Todes und Erbfolge, aber auch eine Vereinbarungen wurden geändert.

Fallen jetzt für die "Vor-Entwürfe " gesonderte Gebühren an?

MfG

Re: Kaufvertrag zig mal geändert, gesonderte Gebühren

Verfasst: 28.03.2019, 12:37
von -Leni-
Du kannst ja grundsätzlich den Entwurf abrechnen, wenn die Parteien sich nicht melden. Wenn dann innerhalb von 6 Monaten noch eine Beurkundung erfolgt, muss die Entwurfsgebühr angerechnet werden.

In deinem Fall hätte ich jetzt nicht jeden Entwurf abgerechnet, denn im Grunde sind es ja immer dieselben zwei Seiten, also Verkäufer (inkl. Erben) auf der einen und Käufer XY auf der anderen Seite. Oder haben sich die Beteiligten auch geändert (z.B. neuer Käufer o.ä.)? Also andere Grundlage.
Ich würde sagen, dass auch Änderungen eines bereits gefertigten Entwurfes dann mit der eigentlichen Beurkundungsgebühr abgegolten werden.

Re: Kaufvertrag zig mal geändert, gesonderte Gebühren

Verfasst: 28.03.2019, 12:52
von Himmelskoerper
Hallo!

Danke für Deine Antwort.

So sehe ich das auch.

Es wurden nur ein Verkäufer dahin geändert, das seine Frau nach dessen Tod und Erbfall für ihn als Verkäufer eingetreten ist.
Sonst wurden m.E. keine essenziellen Änderungen vorgenommen. Mal der Kaufpreis hoch, mal runter, mal eine Formulierung deutlich ausgebaut, aber keine wesentlichen grundlichen Änderungen des Vertragsinhaltes.