Grundstückskaufvertrag beglaubigte Abschriften Erbescheine

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XLadyX
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#1

21.03.2019, 10:04

Hilfe!
Wie berechne ich jeweils eine bgl. Abschrift von 2 Erbscheinen, die einem Grundstückskaufvertrag beigefügt wurden? Oder handelt es sich hierbei um die Ausnahme zu KV 25102 Abs. 2 Nr. 1?
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Lovis
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#2

22.03.2019, 07:40

Hallo! 25102 I Nr. 2 bezieht sich auf rechtsgesch. oder gesetzlichl. Vertretungsnachweise; Erbscheine dürften nicht dazu gehören. Wir nehmen aber auch keinen Erbschein als Anlage zu einem Kaufvertrag, daher hat sich diese Frage bisher bei uns nicht gestellt. Viele Grüße
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Martin Filzek
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#3

22.03.2019, 14:45

Vom Wortlaut her sieht es Lovis m. E. richtig, dass KV 25102 I Nr. 2 sich auf Erbscheine nicht bezieht. Gleichwohl ist es für die Frage, ob eine Beglaubigungsgebühr entsteht, darauf analog (bzw. erst recht) anzuwenden, denn die Beifügung des Erbscheins ist ja unnötig und kann daher dann nicht zu der Beglaubigungsgebühr führen.Über die Berechnung Dokumentenpauschale KV 32001 kann man streiten, aber niemand wird sich wohl wegen dieser geringen Kosten von 0,15 Euro, falls man die Seiten für dennoch beigefügte Abschrit des Erbscheins mitzählt, groß aufregen bzw. es wüde nur Erbsenzählern überhaupt auffallen, welche die Anzahl der berechneten Seiten genau kontrollieren (weitere Frage: hätte das nähere Beschreiben der Erbscheinsinhalte in der Urkunde nicht auch zu einer gleichen Erhöhung der Seitenzahl geführt? Absurde Diskussion natürlich).

D'ie Frage ist in dem falschen Form mit vorangestellt "Rechtsprechung NOtariat Gebührenrecht / Kostenrecht" platziert worden, wo es nur um neue Entscheidungen geht, richtig wäre die normale Kategorie GNoKG gewesen, wohin ich bei Administratoren Verschiebung beantrage.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Martin Filzek
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#4

22.03.2019, 15:00

Die entsprechenden Fragen sind auch gut behandelt in Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 291 ff.
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