UG Gründung Abweichung Musterprotokoll ?

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kohli
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#1

20.03.2019, 11:14

Hallo,

es soll eine UG nach Musterprotokoll gegründet werden wobei nach dem Gesellschaftszweck folgender Absatz "eingefügt" wird:

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind.

Ich bin mir mit meinem Chef nicht darüber einig, ob dass eine Abweichung vom Musterprotokoll ist und damit das Kostenprivileg entfällt.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Martin Filzek
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#2

20.03.2019, 12:17

Mehrheitlich wird man darin wohl schon - formal betrachtet - eine Abweichung vom Musterprotokoll sehen, der zum Fortfall der Kostenprivilegierung führt.
Die weitere Frage, die sich dann aber stellt, ist meines Erachtens:
Wer hatte diese - ich möchte sagen unvorteilhafte - Idee, den Satz unbedingt mit aufnehmen zu müssen? Ich habe gerade keinen Gesetzeswortlaut GmbHG (die UG ist ja eine Unterform der GmbH, für die das GmbHG gilt) vorliegen, aber nach meiner Erinnerung an diverse Seminare mit Herrn Henkes, ehem. Richter am AG Frankfurt a. M. für Registersachen, dann Notar in Dresden, sowie früher Gelesenes zu dem Thema, ist es so, dass das eine Selbstverständlichkeit ist und schon gesetzlich so vorgesehen ist, so dass es einer Aufnahme dieses Satzes nicht bedurft hätte.
Einfach wäre der Fall vielleicht, wenn der Notar es auch so gesehen hätte und die Mandanten nach Hinweis auf die damit verbundenen Mehrkosten dennoch unbedingt auf der Aufnahme dieses Satzes bestanden hätten.
Wenn es aber so war, dass kein Hinweis auf die Mehrkosten erfolgt war, und unklar ist, wer die Idee dazu hatte, wird der Notar im Einzelfall entscheiden müssen, ob er in der Annahme, dass bei vorherigem Kostenhinweis und Hinweis auf Entbehrlichkeit der Formulierung die Mandanten das eingesehen und nicht gewollt hätten und entspr. unrichtige Sachbehandlung für die Mehrkosten nach § 21 GNotKG annehmen, oder eben nicht.
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kohli
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#3

20.03.2019, 12:27

Danke Herr Filzek für Ihre Ausführungen.

Die Beurkundung soll noch erfolgen - also kann noch alles gemacht.

Wir haben den Text von einer Rechtsanwältin - uns bisher unbekannt - erhalten, die die Gründungsversammlung so vorbereitet hat. Mir ist das gleich aufgefallen und habe den Chef auf die Mehrkosten hingewiesen. Er ist der Meinung, dass der Absatz zum Gesellschaftszweck gehört und deshalb keine Mehrkosten anfallen würden.

In den meisten Fällen ist er der Meinung, wir machen das so wie uns das vorgegeben wird und um die Kosten kümmern wir uns später, gegebenenfalls nach der nächsten Revision - ich kommentiere das jetzt nicht weiter. Bin seit 30 Jahre in diesem Büro und habe aufgegeben ihn in dieser Hinsicht zu "erziehen".
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NoFaWi
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#4

20.03.2019, 12:48

Also ich folge da eher Deinem Chef. Also bitte: Gehört doch wohl ganz klar zum Gesellschaftszweck.
Martin Filzek
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#5

20.03.2019, 13:04

Habe mir jetzt auch noch mal das gesetzliche Musterprotokoll angesehen. Da steht ja nach Gesellschaftszweck nur "ist ........................" also eine beliebig ausfüllbare nähere Bezeichnung, so dass ich jetzt auch mit Chef und NoFaWi denke, dass dies dann noch durch den genannten Satz zu ergänzen unschädlich wäre für die Kostenprivilegierung.
War durch die Schilderung "eingefügt wird weiterer Absatz" wohl auf die andere Meinung gekommen, sorry. :wink2

Vermute mal, davor ist dann zunächst angegeben so was wie "Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art" oder so was, und danach dann noch der Satz, der aber wohl auch unter "Unternehmenszweck" passt.

P.S. Und insbesondere bei Mehrpersonengesellschaften immer daran denken, den Beteiligten versuchen eine individuelle Satzung schmackhaft zu machen, da ja Einigkeit besteht, dass die fehlenden Möglichkeiten zu Regelungen bei Ausscheiden usw. das Musterprotokoll nicht so geeignet ist, insbesondere wenn später mal ein anderer Geschäftsführer werden will oder weitere Geschäftsführer bestellt werden sollen, was dann später zu Mehrkosten führen würde.
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