Kauf- und Abtretungsvertrag

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Miro
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#1

04.03.2019, 14:20

Hallo Zusammen :-)

ich habe einen Kauf- und Abtretungsvertrag vorliegen, hier wurde folgendes vereinbart:

Kaufpreis Euro 150.000,00

Sollte sich die Firma XY im Zeitraum von 2019 bis 2022 nicht verschlechtern, erhält der Verkäufer noch einen Weiteren Betrag in Höhe von Euro 100.000,00

Wie rechnen ich nun die Kosten ab?

Ist der Genstand des Rechtsgeschäft Euro 150.000,00 oder Euro 250.000,00 ?

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank :thx
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

04.03.2019, 15:27

Bedingte künftige Leistungen sind nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts im Einzelfall nach billigem Ermessen zu schätzen gem. § 36 Abs. 1 GNotKG.
In der Anleitungsliteratur würde man für solche Konstellationen i.d.R. Vorschläge zur Bewertung mit 150.000 Euro unbedingter Kaufpreis plus ca. geschätzte 10 - 50 % des bedingten Zuzahlungsbetrags von 100.000 Euro finden (eigener Vorschlag, der aus der Ferne ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls und der Akte schlecht möglich ist, vielleicht 20 - 30 % aus 100.000 Euro?).

Nächste Kostenseminare in sechs Großstädten (halbtags) oder vom 16. - 18. Mai 2019 in 25774 Lehe siehe oben unter Fort- und Weiterbildung, Seminare, oder auf unten angegebener Internetseite. :wink2

Siehe in Kommentaren und Anleitungsbüchern auch unter dem Stichwort Spekulationsklausel, Mehrerlösklausel, bedingte Zuzahlungsverpflichtung usw.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Miro
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#3

04.03.2019, 16:08

:thx :thx :thx für die schnelle Rückmeldung.
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