Schreibfehler Einragungsbekanntmachung, Kosten für die Korrektur

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Himmelskoerper

#1

04.03.2019, 11:35

Hallo!

Wir haben die Eintragungsbekanntmachung vom Grundbuchamt bekommen und in Abteilung II hat selbiges den Berechtigten der Dienstbarkeit vertauscht, die "Berichtigung" habe ich beantragt, neue Eintragungsbekanntmachung liegt vor mit dem Hinweis "... aufgrund eines Schreibfehlers berichtigt in ....".

Für diese "Berichtigung / Korrektur" eines Schreibfehlers, bekommt man doch keine Extragebühr, oder?

DANKE
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

04.03.2019, 15:19

Bei den Beurkundungsgebühren als auch bei den Entwurfsgebühren (1. und 4. Buch des KV GNotKG) befinden sich Vorbemerkungen, aus denen sich ergibt, dass die Antragstellung usw. - dazu gehört hier m. E. auch der Hinweis auf die Unrichtkgkeit der ersten Eintragungsnachricht - von den entstandenen Beurkundungs- bzw. Entwurfsgebühren abgegolten sind.
Anderes könnte bei bloßen Unterschriftsbeglaubigungen, die auftragsgemäß vollzogen werden gelten, insofern würde dann insgesamt aber wohl auch nur eine Vollzugsgebühr nach dem 2. Unterabschnitt (Fremdvollzug, Vollzug in besonderen Fällen) entstehen.

Nächste halbltägige Notarosten-Seminare am 30.4. in Hannover, 2. Mai in Frankfurt a. M., 22. Mai in Berlin, 12.6. in Essen, 14.6. in Bremen und 19.6. in Hamburg.
2,5-tägiges Intensivseminar vom 16. - 18. Mai 2019 in 25774 Lehe.
Siehe oben unter Fortbildung, Seminare, oder auf unten angegebener Internetseite www.filzek.de. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Himmelskoerper

#3

27.03.2019, 13:57

Danke für die Antwort.
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