Zusatzgebühr für Gebärdendolmetscherin

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Himmelskoerper

#1

01.03.2019, 11:10

Hallo!

Wir haben einen Vertrag beurkundet. Einer der Parteien ist stumm und taub und die Beurkundung würde durch eine Gebärdendolmetscherin begleitet / übersetzt.
Entsteht dafür eine gesonderte Gebühr?

Die Gebühr des 26001 fällt hier ja nicht an. Gibt es dazu evtl. eine andere Vorschrift?

DANKE
IngiSK
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#2

01.03.2019, 11:29

Moin; ich habe im Streifzug den Hinweis zu Nr. 32010 KV gefunden. Also die Gebühren die Euch die Gebärdendolmetscherin in Rechnung stellt werden 1:1 an den Kostenschuldner weitergegeben. Einen Hinweis auf eine für den beurkundenden Notar zusätzlich entstehende Gebühr habe ich nicht gefunden.
:katze3 like this...
Himmelskoerper

#3

01.03.2019, 11:46

Danke für die Antwort.

So habe mir das auch gedacht.

:-D
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