Hallo!
Wir haben einen Vertrag beurkundet. Einer der Parteien ist stumm und taub und die Beurkundung würde durch eine Gebärdendolmetscherin begleitet / übersetzt.
Entsteht dafür eine gesonderte Gebühr?
Die Gebühr des 26001 fällt hier ja nicht an. Gibt es dazu evtl. eine andere Vorschrift?
DANKE
Zusatzgebühr für Gebärdendolmetscherin
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Moin; ich habe im Streifzug den Hinweis zu Nr. 32010 KV gefunden. Also die Gebühren die Euch die Gebärdendolmetscherin in Rechnung stellt werden 1:1 an den Kostenschuldner weitergegeben. Einen Hinweis auf eine für den beurkundenden Notar zusätzlich entstehende Gebühr habe ich nicht gefunden.
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