Aufhebung eines Erbbaurechts

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Stine-82
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#1

13.02.2019, 15:09

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Aufhebung eines Erbbaurechts:

Folgender Sachverhalt:

Flurstück 1 ist eingetragen in dem Eigentümer-Grundbuch.
In dem Eigentümer-Grundbuch sind folgende Belastungen eingetragen:

Abt. II
- Erbbaurecht
- Vorkaufsrecht für den jeweiligen Erbbauberechtigen

Abt. III
- 50.000,00 € Grundschuld (Gesamthaft eingetragen im Erbbaugrundbuch)
- 25.000,00 € Grundschuld (Gesamthaft eingetragen im Erbbaugrundbuch)

In dem Erbbau-Grundbuch ist im Bestandsverzeichnis eingetragen:

- Das Erbbaurecht an dem Flurstück 1
und des Weiteren ein von dem Erbbaurecht unabhängiger
- 1/40 Miteigentumsanteil an Flurstück 2.

In dem Erbbau-Grundbuch sind folgende Belastungen eingetragen:

Abt. II
lastend auf Flurstück 1:
- Erbbaurecht
- Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung von Reallasten für den jeweiligen Grundstückseigentümer
- Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht)
- Vorkaufsrecht für den jeweiligen Grundstückseigentümer

lastend auf dem 1/40 Miteigentumsanteils an Flurstück 2:
- Rückübertragungsvormerkung für XY
- Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung für XY

Abt. III
- 50.000,00 € Grundschuld (Gesamthaft eingetragen im Eigentümer-Grundbuch)
- 25.000,00 € Grundschuld (Gesamthaft eingetragen im Eigentümer-Grundbuch)


Jetzt haben wir eine Urkunde entworfen und die Unterschrift der Eigentümerin beglaubigt in welcher folgende Anträge gestellt werden:

- Löschung der in beiden Grundbüchern in Abt. III eingetragenen Belastungen
- Löschung der Rückübertragungsvormerkung für XY und der Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung für XY
- Eintragung der Grunddienstbarkeit (welche bislang im Erbbaugrundbuch eingetragen war) in das Eigentümer-Grundbuch,
- die Löschung des Erbbaurechts und aller damit verbundenen Rechte
- die Übertragung des 1/40 Miteigentumsanteils in das Eigentümer-Grundbuch.


Meine Frage:

Gemäß Rd-Nr. 877 des Streifzuges durch das GntoKG (12. Auflage) werden mit der Löschung des Erbbauchrechts alle daran bestehenden Belastungen beseitigt. Daher erfolgt keine besondere Bewertung der diesbezüglichen Erklärungen. Zusätzlich zu bewerten ist dagegen die Löschungsbewilligung für ein am Erbbaugrundstück bestehendes Vorkaufsrecht für den Erbbauberechtigen.

Heißt das jetzt, dass ich die Eintragung der Grunddienstbarkeit im Eigentümer-Grundbuch, die Löschung der Rechte in Abt. III des Eigentümer-Grundbuchs, die Löschung der für XY im Erbbaugrundbuch eingetragenen Rechte (welche jedoch zu Lasten des nicht mit dem Erbbaurecht belasteten 1/40 Miteigentumsanteils an Flurstück 2 eingetragen sind) sowie die Übertragung des 1/40 Miteigentumsanteils an Flurstück 2 in das Eigentümer-Grundbuch zusätzlich bewerten muss?

Und wenn der Löschungsantrag zu dem im Erbbaugrundbuch in Abt. III eingetragenen Gesamtgrundschulden nicht zusätzlich zu bewerten ist, der Löschungsantrag zu den im Eigentümer-Grundbuch eingetragenen Rechten ggf. aber schon, zählt dieser Löschungsantrag dann als Pfandfreigabe (vgl. Rd-Nr. 2656 im Streifzug)?
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