Erbvertrag i.V.m. testamentarischen Verfügungen

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Hokulani
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#1

13.01.2019, 12:51

Hallo Zusammen,

morgen wird bei uns ein Erbvertrag beurkundet:

Es erscheint Vater mit seinen beiden Kindern.

Der Vater hat mit seiner verstorbenen Frau 1990 ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Die Eheleute haben sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt.

Teile der Regelungen des alten Testaments haben sich erledigt.

Mittlerweile hat der Vater eine neue Lebensgefährtin. Diese möchte er testamentarisch absichern.
Im Hinblick auf die Bindungswirkung des alten Testaments wollen die Beteiligten daher einen Erbvertrag abschließen in welchem testamentarische Erklärungen abzugeben sind.

Er beschwert seine Erben (die beiden anwesenden Kinder) mit einem Vermächtnis:
Wohnrecht für die Lebensgefährtin...

Im Verlauf der Urkunde stimmen die Kinder der testamentarischen Verfügung des Vaters zu..


Jetzt zu den Kosten:

Liege ich richtig in der Annahme dass ich für diesen Erbvertrag die 2,0 Gebühr nach Nr. 21100 abrechne nach dem Wert des Wohnungsrechts nach Paragraf 52 GNotKG
oder doch
nach dem Verkehrswert der Wohnung?!

Allen ein schönes Restwochenende..
Ich zerbrech mir weiter den Kopf bis morgen :-)
Notariatsoldie
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#2

13.01.2019, 14:29

Ich würde den Wert des Wohnrechts zugrunde legen, da - wenn ich das richtig verstanden habe - durch den Erbvertrag nur das Wohnrecht zugewandt wird.
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