Rechnung Euroumstellung und KuA?????

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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baerchifrau
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#1

10.01.2019, 13:12

Hallo alle miteinander,

irgendwie bin ich heute überfordert. Folgender Sachverhalt:

erster Teil der Urkunde:

Versammlung Euroumstellung mit Kapitalerhöhung,
Satzungsänderung,
Teilung eines Geschäftsanteils,

zweiter Teil der Urkunde:
Kauf- und Abtretungsvertrag der Geschäftsanteile KP 35.000,00 EUR.

Kann mir jemand auf die schnelle helfen, wie hier die Rechnung aussieht für die Urkunde. Meine Kollegin ist heute nicht da und das Ding soll raus. Vielen lieben Dank .

:thx
Weil Denken meist eine schwierige Aufgabe ist, beschäftigen sich nur wenige damit :lol:
larifari
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#2

10.01.2019, 13:47

baerchifrau hat geschrieben:
10.01.2019, 13:12
Kann mir jemand auf die schnelle helfen, wie hier die Rechnung aussieht für die Urkunde. Meine Kollegin ist heute nicht da und das Ding soll raus. Vielen lieben Dank .
Ein paar mehr Angaben sind dafür schon notwendig:

Wie hoch ist das eingetragene Stammkapital?
In welcher Höhe wurde das Stammkaptial erhöht?
Wurden Übernahmeerklärungen mitbeurkundet? Wie hoch sind die Übernahmebeträge?
baerchifrau
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#3

10.01.2019, 13:50

ich Depp, klar....

das eingetragene Stk lautet: 50.000,00 DM ist auf 25.564,60 EUR umgestellt und sodann um 35,40 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht worden.
Weil Denken meist eine schwierige Aufgabe ist, beschäftigen sich nur wenige damit :lol:
baerchifrau
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#4

10.01.2019, 13:51

Übernahmeerklärungen wurden auch mitbeurkundet. Die Übernahmebeträge lauten 2 x 17,70 EUR.
Weil Denken meist eine schwierige Aufgabe ist, beschäftigen sich nur wenige damit :lol:
Martin Filzek
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#5

11.01.2019, 15:21

baerchifrau hat geschrieben:
10.01.2019, 13:12
Hallo alle miteinander,

irgendwie bin ich heute überfordert. Folgender Sachverhalt:

erster Teil der Urkunde:

Versammlung Euroumstellung mit Kapitalerhöhung,
Satzungsänderung,
Teilung eines Geschäftsanteils,

zweiter Teil der Urkunde:
Kauf- und Abtretungsvertrag der Geschäftsanteile KP 35.000,00 EUR.

Kann mir jemand auf die schnelle helfen, wie hier die Rechnung aussieht für die Urkunde. Meine Kollegin ist heute nicht da und das Ding soll raus. Vielen lieben Dank .

:thx
Hätte schon gestern antworten können, wollte aber einer evt. weiteren geplanten Beantwortung von larifari nach ihren weiteren Fragen nicht vorgreifen. Da es noch nicht dazu gekommen ist und in dem Erstbeitrag eine Eiligkeit suggeriert wird, folgende Hinweise fürs Erste:

Zunächst wollte ich noch vorsorglich darauf hinweisen, dass zu "Meine Kollegin ist heute nicht da und das Ding soll raus." meiner Meinung nach verkennen, dass ungewöhnliche und schwierigere Kostenberechnungen wie die hier wohl zur Euro-Umstellung und anderem vorliegende doch nicht immer "sofort" erledigt werden müssen: Ausfertigungen und erst recht Abschriften sowie Einreichungen bei Gericht und Versand an Beteiligte können doch auch passieren, wenn noch keine Kostenberechnung da ist bzw. geschrieben wird, dass diese noch kurzfristig bzw. demnächst nachgereicht wird. Eine entsprechende frühere Pflicht, auf Ausfertigungen Abschriften der Kostenberechnung anzubringen (§ 154 III KostO) existiert ja schon lange nicht mehr.

Berechnung für die beschriebene Urkunde im Übrigen wie in Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 1551 ff., analog dem Beispielsfall 1567 f., beschrieben.
Zum zweiten Teil der Urkunde würde bei einem Stammkapital von ca. 25.000 Euro ein Verkauf aller Anteile für 35.000 Euro wahrscheinlich so ein Fall sein, wo der vereinbarte Kaufpreis (unter Fremden) einen ersten Anhaltspunkt für den Verkehrswert der Anteile (Gegenleistung) bietet, so dass m. E. nach der BGH-Rechtsprechung zum Wert von Geschäftsanteilsverkäufen hier keine weitere Ermittlung nach § 54 GNotKG erforderlich ist (wenn man anderer Meinung ist, kann man natürlich auch den Wert nach § 54 über Bilanz unter Abzug der Verbindlichkeiten ermitteln und mit dem Kaufpreis vergleichen, der höhere Wert ist dann Wert der Anteilsübertragung).
Ansonsten wird man wohl bei dem ersten Teil der Urkunde eine Liste der Übernehmer und eine neue Liste der Gesellschafter fertigen müssen und dann noch mal eine nach der Geschäftsanteilsübertragung, die einmalig (§ 93) entstehende Vollzugsgebühr KV 22110, 22113 wäre dann einmal mit 0,5 zu berechnen, und soweit für die Anteilsabtretung und dazu später notwendige Bescheinigung des Notars nach § 40 II GmbHG eine Prüfungstätigkeit des Notars außerhalb der Urkunde erforderlich ist (z. B. bei mit Kaufpreiszahlung bedingter Abtretung und die Kaufpreiszahlung wird vom Notar geprüft) ensteht zusätzlich Betreuungsgebühr KV 22200 Nr. 6, aus dem Gesamtwert § 113 I der Urkunde (§§ 35, 86).
Interessant könnte noch die Frage werden, ob der Käufer alle Kosten dieser Urkunde zahlt, oder die Gesellschaft Teil I und der Verkäufer oder Käufer der Geschäftsanteile die Kosten für Teil II. Im letzteren Fall wäre eine Quotelung der insgesamt entstandenen Kosten im Verhältnis der Geschäftswerte von Teil I bzw. Teil II zum Gesamtwert vielleicht möglich und angebracht.

Gar nicht gefragt wurde nach den Kosten entsprechender HR.-Anmeldungen, die wahrscheinlich doch auch in gesonderter Urkunde mindestens zu Teil I gemacht werden. Siehe insoweit auch Notarkasse, Streifzug 12. Aufl. 2017, Rn. 1569 ff.

Man sieht - viele verschiedene höchst komplizierte Fragen, so dass "das Ding soll raus, brauche schnell die Kostenberechnung, meine Kollegin kommt erst morgen wieder" in meinen Ohren komisch klingt und viel zu viel Schnelligkeit und Arbeit von den Benutzern dieses Forums erwartet.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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