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Erneute Abgabe der Geschäftsführerversicherung

Verfasst: 08.01.2019, 08:50
von noto-fee
Hallo zusammen,

wir haben eine GmbH gegründet. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgte allerdings erst ca. 1 Jahr später, da es so lange dauerte, bis uns der Einzahlungsbeleg vorgelegt wurde.

Nun habe ich eine Zwischenverfügung vom Amtsgericht bekommen, dass die Versicherung des GF über das Nichtvorliegen der Bestellungshindernisse zu alt ist. Der GF war jetzt da und hat erneut die Versicherung abgegeben.

Nach welchen Wert muss ich diese Urkunde jetzt abrechnen?

Viele Grüße,
noto-fee

Re: Erneute Abgabe der Geschäftsführerversicherung

Verfasst: 09.01.2019, 13:40
von Martin Filzek
Würde vermuten, dass es als Ergänzung der schon vorliegenden HR.-Anmeldung gilt, so dass der Mindestwert für "richtige" HR.-Anmeldungen nicht gilt und man nach § 36 einen angemessenen Bruchteilswert des Wertes der früheren Anmeldung schätzen kann. Z. B. bei damaligem Wert von 30.000 Euro 20 % davon = 6.000 Euro.
25 - 30 % könnten auch noch im Rahmen des Ermessens liegen.