Nettokaufpreis

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TaMe
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#1

07.01.2019, 13:36

Hallo,

ich hab jetzt zum ersten mal einen Kaufvertrag in dem der Kaufpreis in netto angegeben ist.

Muss ich für meine Rechnung nun die Mehrwertsteuer dazurechnen?

Vielen lieben Dank - da ich gerade etwas auf dem Schlauch stehe und nichts auf die Schnelle finde...

Grüße

TaMe
Martin Filzek
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#2

07.01.2019, 18:27

Kommt darauf an, was für ein Kaufvertrag das ist. Wenn über ein Grundstück, ist die Mehrwertsteuer nicht hinzu zu rechnen beim Wert des Kaufvertrags, da die gesetzliche Regelung hier so gestaltet ist, dass der Käufer unmittelbar Schuldner der Umsatzsteuer wird. Man müsste den Vertrag nur darauf durchsehen, ob eine Optionserklärung des Verkäufers in der Urkunde enthalten ist, wonach er auf die Option zur USt. verzichtet. Diese wäre nach § 110 zusätzlich zu bewerten mit 1,0-Geb. KV 21200 aus dem Umsatzsteuerbetrag (19 % des Kaufpreises), sodann Vergleichsberechnung nach § 94 Abs. 1.
Siehe wegen sonstiger Einzelheiten Anleitungswerke zum Notarkostenrecht und Kommentare (insb. zu § 110) unter dem Stichwort Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Optionserklärung zur USt. usw.

Solte es sich um einen Kaufvertrag über bewegliche Sachen handeln, wäre die Umsatzsteuer wohl etwas im Rahmen des Vertragsverhältnisses zusätzlich vom Erwerber zu zahlendes i.S.v. 47 S. 2 GNotKG und unmittelbar bei der 2,0-Vertragsgebühr hinzu zu rechnen (vgl. auch insoweit entspr. Kommentare unter den Stichworten Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
TaMe
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#3

08.01.2019, 10:18

Vielen vielen Dank! Sie haben mir sehr weitergeholfen
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