Übertragungsvertrag

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Fuchsi10719
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#1

02.01.2019, 15:29

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Vater schenkt der Tochter eine Wohnung.

Die Tochter räumt dem Vater und der Mutter ein Nießbrauchsrecht ein. Der Vater bekommt dann noch eine Rückauflassungsvormerkung.


Wie sieht es mit der Berechnung des Nießbrauchsrechtes aus, weil die Mutter ja eine "Dritte" und nicht vertragsbeteiligt ist. Fällt das Nießbrauchsrecht dann trotzdem unter den Austauschvertrag gem. § 97 Abs. 3 oder muss das Recht gem. § 52 GNotKG für die Mutter gesondert berechnet werden.

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.

Fuchsi
larifari
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#2

02.01.2019, 20:07

Auch das Nießbrauchsrecht für die Mutter stellt eine Gegenleistung des Übernehmers dar und ist somit zusammengerechnet mit den anderen Gegenleistungen dem Verkehrswert des Übertragungsgegenstandes gegenüberzustellen.
Fuchsi10719
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#3

03.01.2019, 08:53

Vielen lieben Dank für die Antwort.

Genauso habe ich es mir auch gedacht.

Mein neuer Chef will aber genau wissen, wo das steht.

Könnt ihr mir helfen? Ich habe schon in allen Büchern gesucht, die hier im Büro sind, aber nichts passend gefunden.
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