Abschreibung Flurstück wg. Erbauseinandersetzung + KV
Verfasst: 13.12.2018, 11:34
Hallo zusammen,
Ich soll den Entwurf einer Kostenrechnung für eine Erbauseinandersetzung nebst Kaufvertrag erstellen.
Vorgang (ist bisschen viel Text, sorry. Wollte es aber genau erläutern):
Wir haben ein Grundstück mit 2 Flurstücken. Als Eigentümer sind X und Y in Erbengemeinschaft eingetragen. X und Y haben es intern so gehandhabt, dass jedem ein Flurstück gehört. X wollte nun sein Flurstück veräußern. Der Kaufpreis betrug € 37.000,00. Die Beurkundung ist während des Termins geplatzt; soweit ich verstanden habe, ging es darum, dass der Kaufpreis an die „Erbengemeinschaft“ gezahlt wird und nicht nur an X.
Die Urkunde muss nun um eine Erbauseinandersetzung ergänzt werden.
Im ersten Teil „Erbauseinandersetzung“ der Urkunde soll das eine Flurstück unter einer eigenen lfd. Nr. im BV abgeschrieben werden.
Im zweiten Teil „Kaufvertrag“ wird sodann das abgeschriebene Flurstück veräußert.
Mein Problem:
Teil 1: Da die Flurstücke gleich groß sind, gehen wir von einem Wert für die Erbauseinandersetzung (2,0 Gebühr für die Erbauseinandersetzung) von 74.000,00 € aus. Allerdings beantrage ich ja noch die Abschreibung. Ist das dann nicht werterhöhend? Kann ich da nicht gem. § 36 nach billigem Ermessen einen Satz von ca. 10 % - 30 % für das abzuschreibende Flurstück ansetzen (also z. B. 30 % von € 37.000,00)?
Brauch man Genehmigungen? Irgendetwas vom Bauamt oder sonstigem.. weil das Grundstück ja „geteilt“ wird.. ? Damit bin ich etwas überfordert.
Was nicht so das große Problem ist; wenn ich falsch liege, kann man dies aber gerne berichtigen:
Teil 2: Eine 2,0 Gebühr aus dem Kaufpreis. Da es sich um eine Landwirtschaftsfläche handelt, benötige ich neben der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung auch die Genehmigung nach dem GrdstVG; Also kriege ich hier die Vollzugsgebühr 22110 iVm 22112 für jede Tätigkeit € 50,00. Richtig? Eine Betreuungsgebühr für die Fälligkeitsmitteilung und der Kaufvertrag wäre abgerechnet. Wobei mir gerade einfällt, dass eine der Erben nicht kommt und nachgenehmigen muss; also erhalte ich die volle Vollzugsgebühr.
Wäre super, wenn mir jemand auf meine Fragen antworten könnte!
Ich soll den Entwurf einer Kostenrechnung für eine Erbauseinandersetzung nebst Kaufvertrag erstellen.
Vorgang (ist bisschen viel Text, sorry. Wollte es aber genau erläutern):
Wir haben ein Grundstück mit 2 Flurstücken. Als Eigentümer sind X und Y in Erbengemeinschaft eingetragen. X und Y haben es intern so gehandhabt, dass jedem ein Flurstück gehört. X wollte nun sein Flurstück veräußern. Der Kaufpreis betrug € 37.000,00. Die Beurkundung ist während des Termins geplatzt; soweit ich verstanden habe, ging es darum, dass der Kaufpreis an die „Erbengemeinschaft“ gezahlt wird und nicht nur an X.
Die Urkunde muss nun um eine Erbauseinandersetzung ergänzt werden.
Im ersten Teil „Erbauseinandersetzung“ der Urkunde soll das eine Flurstück unter einer eigenen lfd. Nr. im BV abgeschrieben werden.
Im zweiten Teil „Kaufvertrag“ wird sodann das abgeschriebene Flurstück veräußert.
Mein Problem:
Teil 1: Da die Flurstücke gleich groß sind, gehen wir von einem Wert für die Erbauseinandersetzung (2,0 Gebühr für die Erbauseinandersetzung) von 74.000,00 € aus. Allerdings beantrage ich ja noch die Abschreibung. Ist das dann nicht werterhöhend? Kann ich da nicht gem. § 36 nach billigem Ermessen einen Satz von ca. 10 % - 30 % für das abzuschreibende Flurstück ansetzen (also z. B. 30 % von € 37.000,00)?
Brauch man Genehmigungen? Irgendetwas vom Bauamt oder sonstigem.. weil das Grundstück ja „geteilt“ wird.. ? Damit bin ich etwas überfordert.
Was nicht so das große Problem ist; wenn ich falsch liege, kann man dies aber gerne berichtigen:
Teil 2: Eine 2,0 Gebühr aus dem Kaufpreis. Da es sich um eine Landwirtschaftsfläche handelt, benötige ich neben der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung auch die Genehmigung nach dem GrdstVG; Also kriege ich hier die Vollzugsgebühr 22110 iVm 22112 für jede Tätigkeit € 50,00. Richtig? Eine Betreuungsgebühr für die Fälligkeitsmitteilung und der Kaufvertrag wäre abgerechnet. Wobei mir gerade einfällt, dass eine der Erben nicht kommt und nachgenehmigen muss; also erhalte ich die volle Vollzugsgebühr.
Wäre super, wenn mir jemand auf meine Fragen antworten könnte!