Hallo
Ich habe meine Ausbildung gerade beendet und soll jetzt eine -U.Begl- abrechnen bzgl. einer Generalvollmacht mit vorherigem Entwurf. Allerdings weiß ich nicht welche Gebühr ich hierfür nehmen muss.
Vielen Dank im Voraus!:)
-U.Begl- bzgl. Generalvollmacht mit Entwurf.
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Ich helfe ja gern, aber vielleicht versuchst du erst einmal, dir selbst eine Löschung zu erarbeiten.
Beschaffe dir (vllt. von einer Kollegin) einen "Streifzug durch das GNotKG" und lies dort unter dem Stichwort "Vollmacht". Dann ist die Antwort nicht schwer.
Sollten dann noch Fragen sein, melde dich einfach nochmal.
Beschaffe dir (vllt. von einer Kollegin) einen "Streifzug durch das GNotKG" und lies dort unter dem Stichwort "Vollmacht". Dann ist die Antwort nicht schwer.
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25100 in nur Beglaubigung ohne Entwurf.
Versuche zunächst herauszufinden, was die Beurkundung einer Vollmacht kostet (welche Nr. im KV?).
Suche dann im KV den Abschnitt "Entwurf" und lies dir die Vorschriften durch, danach § 92 GNotKG.
Welche Gebühr würdest du mit diesem Wissen berechnen?
Übrigens: Zum Wert musst du dir § 98 ansehen!
Versuche zunächst herauszufinden, was die Beurkundung einer Vollmacht kostet (welche Nr. im KV?).
Suche dann im KV den Abschnitt "Entwurf" und lies dir die Vorschriften durch, danach § 92 GNotKG.
Welche Gebühr würdest du mit diesem Wissen berechnen?
Übrigens: Zum Wert musst du dir § 98 ansehen!
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Nicht ganz richtig:
Hier ist § 92 Abs. 2 GNotKG anzuwenden.
"Bei den Gebühren für das Beurkundungsverfahren im Fall der vorzeitigen Beendigung und bei den Gebühren für die Fertigung eines Entwurfs ist für die vollständige Erstellung des Entwurfs die Höchstgebühr zu erheben."
Lösung ist also:
1,0 Gebühr gem. Nr. 24101, 21200 KV GNotKG (mindestens 60,00 Euro)
Wert gem. § 98 Abs. 3, 4 GNotKG (höchstens 1.000.000 Euro)
Hier ist § 92 Abs. 2 GNotKG anzuwenden.
"Bei den Gebühren für das Beurkundungsverfahren im Fall der vorzeitigen Beendigung und bei den Gebühren für die Fertigung eines Entwurfs ist für die vollständige Erstellung des Entwurfs die Höchstgebühr zu erheben."
Lösung ist also:
1,0 Gebühr gem. Nr. 24101, 21200 KV GNotKG (mindestens 60,00 Euro)
Wert gem. § 98 Abs. 3, 4 GNotKG (höchstens 1.000.000 Euro)
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Die Empfehlung des Streifzugs kann ich auch nur unterschreiben, falls noch nicht vorhanden wäre eine Bestelladresse streifzug@notarkasse.de, kostet für über 1.000 Seiten der 12. Aufl. 2017 (mit einigen Meinungsänderungen gegenüber Vorauflage 11. von 2015 mit noch viel weniger Seiten) einschließlich Versandkosten unter 40 Euro im Einzelbezug, also sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Das Niveau ist laut eigener Einschätzung der Verfasser eher für die Inspektoren-Laufbahn der bayerischen Notarfachangestellten-Laufbahn geeignet - für frisch Ausgebildete auch zu empfehlen, um Systematik des GNotKG und viele Standardfälle kurz beschrieben zu sehen, wäre Werner Tiedtke, Notarkosten, in der Ausbildungsreihe, die Notarkasse München in Zusammenarbeit mit Dt. Noarverein herausgibt, ca. 128 Seiten für nur 19,80 Euro (bei Bezug aller Bände der Reihe noch etwas günstiger). Aber auch in Faßbender u.a., Notariatskunde (kostet für letzte Auflage nur 69 Euro für sehr dickes nützliches Buch), ist neben dem 150-seitigen Einführungsteil in das Notarkosten-Recht von Otto auch ein Gebühren-ABC enthalten, das weiter hilft, ebenso wie die nicht zu unterschätzenden "Idiotenwiesen" in Form der Gebühren-ABC oder Kostenstichworte in gängigen guten Gebührentabellen für Notare, z. B. Drummen / Wudy im Dt. Notarverlag oder Bäuerle-Tabelle, 33. Aufl. 2018 (neu je ca. 28 Euro, ich konnte die Bäuerle-Tabelle sogar noch günstiger und fast neuwertig bei einem Online-Kaufhaus gebraucht kaufen), dort ist hinten auch ein Auszug aller Notarkosten betr. vorschriften des GNotKG neben vielen anderen nützlichen Tabellen mit enthalten.
Eine noch vollständigere, aber auch nicht alles vorhandene umfassende Auflistung findet sich in meinen eigenen Skripten zu halbtägigen Seminaren zum Notarkosten-Recht S. 45 - 47, die man auch separat ohne Seminarteilnahme beziehen kann, siehe hierzu www.filzek.de.
Letzte halbtägige Seminare in diesem Jahr kommenden Mittwoch 28.11. in Essen und Freitag 30.11. in Bremen, jeweils 13 - 17.30 Uhr. Anmeldungen jederzeit möglich und willkommen. Auch Inhouse-Seminare in den Büros günstig möglich.
Das Niveau ist laut eigener Einschätzung der Verfasser eher für die Inspektoren-Laufbahn der bayerischen Notarfachangestellten-Laufbahn geeignet - für frisch Ausgebildete auch zu empfehlen, um Systematik des GNotKG und viele Standardfälle kurz beschrieben zu sehen, wäre Werner Tiedtke, Notarkosten, in der Ausbildungsreihe, die Notarkasse München in Zusammenarbeit mit Dt. Noarverein herausgibt, ca. 128 Seiten für nur 19,80 Euro (bei Bezug aller Bände der Reihe noch etwas günstiger). Aber auch in Faßbender u.a., Notariatskunde (kostet für letzte Auflage nur 69 Euro für sehr dickes nützliches Buch), ist neben dem 150-seitigen Einführungsteil in das Notarkosten-Recht von Otto auch ein Gebühren-ABC enthalten, das weiter hilft, ebenso wie die nicht zu unterschätzenden "Idiotenwiesen" in Form der Gebühren-ABC oder Kostenstichworte in gängigen guten Gebührentabellen für Notare, z. B. Drummen / Wudy im Dt. Notarverlag oder Bäuerle-Tabelle, 33. Aufl. 2018 (neu je ca. 28 Euro, ich konnte die Bäuerle-Tabelle sogar noch günstiger und fast neuwertig bei einem Online-Kaufhaus gebraucht kaufen), dort ist hinten auch ein Auszug aller Notarkosten betr. vorschriften des GNotKG neben vielen anderen nützlichen Tabellen mit enthalten.
Eine noch vollständigere, aber auch nicht alles vorhandene umfassende Auflistung findet sich in meinen eigenen Skripten zu halbtägigen Seminaren zum Notarkosten-Recht S. 45 - 47, die man auch separat ohne Seminarteilnahme beziehen kann, siehe hierzu www.filzek.de.
Letzte halbtägige Seminare in diesem Jahr kommenden Mittwoch 28.11. in Essen und Freitag 30.11. in Bremen, jeweils 13 - 17.30 Uhr. Anmeldungen jederzeit möglich und willkommen. Auch Inhouse-Seminare in den Büros günstig möglich.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de