Bestätigung eines Erbvertrags
Verfasst: 22.11.2018, 15:12
Hallo ihr Lieben,
im Büro konnte mir nicht einmal unser sog. “Fachwirt“ helfen; vielleicht weiß hier jemand mehr:
Es wurde von uns ein Entwurf (unten in "fett" beschrieben) erstellt für ein Ehepaar, welches seit September 2018 verheiratet ist (sie leben schon seit 1979 zusammen und haben 1992 einen Erbvertrag geschlossen, indem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten).
Sie wollten die hiesige Urkunde nur „sicherheitshalber“ erstellen, sodass man weiß, dass sich bis heute – also auch nach der Hochzeit nichts geändert hat. Es ist also lediglich eine Bestätigungsurkunde, dass der im Jahre 1992 geschlossene Erbvertrag erhalten bleibt. Da die Dame nun im Krankenhaus liegt (geb. 1924) und der Arzt mitteilte, dass sie nicht mehr testierfähig sei, sollen wir den Entwurf dieser Bestätigung abrechnen.
Ich teilte meinem Chef mit, dass dies lediglich eine Bestätigung zu dem Erbvertrag aus 1992 ist. Ich würde eine 2,0 Gebühr ansetzen. Den Wert nach Abzug der Verbindlichkeiten geben die Beteiligten mit 500.000 € an. Mein Chef meinte nun, dass er denkt, es gäbe zwar die 2,0 Gebühr, aber nicht aus dem vollen Wert. Das sei wie bei einer Testamentsergänzung, da nehme man ja auch nicht 100 %.
Leider konnte ich nichts dazu finden und weiß ehrlich gesagt auch nicht, wo ich nachlesen soll.. ich denke, sowas ist auch nicht gängig. Weiß vielleicht jemand, aus welchem Wert ich die Gebühr kriege oder hat jmd. irgendwelche Anhaltspunkte oder ähnliches mal gehabt?
Vielen Dank im Voraus.
Lg, Dino
im Büro konnte mir nicht einmal unser sog. “Fachwirt“ helfen; vielleicht weiß hier jemand mehr:
Es wurde von uns ein Entwurf (unten in "fett" beschrieben) erstellt für ein Ehepaar, welches seit September 2018 verheiratet ist (sie leben schon seit 1979 zusammen und haben 1992 einen Erbvertrag geschlossen, indem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten).
Sie wollten die hiesige Urkunde nur „sicherheitshalber“ erstellen, sodass man weiß, dass sich bis heute – also auch nach der Hochzeit nichts geändert hat. Es ist also lediglich eine Bestätigungsurkunde, dass der im Jahre 1992 geschlossene Erbvertrag erhalten bleibt. Da die Dame nun im Krankenhaus liegt (geb. 1924) und der Arzt mitteilte, dass sie nicht mehr testierfähig sei, sollen wir den Entwurf dieser Bestätigung abrechnen.
Ich teilte meinem Chef mit, dass dies lediglich eine Bestätigung zu dem Erbvertrag aus 1992 ist. Ich würde eine 2,0 Gebühr ansetzen. Den Wert nach Abzug der Verbindlichkeiten geben die Beteiligten mit 500.000 € an. Mein Chef meinte nun, dass er denkt, es gäbe zwar die 2,0 Gebühr, aber nicht aus dem vollen Wert. Das sei wie bei einer Testamentsergänzung, da nehme man ja auch nicht 100 %.
Leider konnte ich nichts dazu finden und weiß ehrlich gesagt auch nicht, wo ich nachlesen soll.. ich denke, sowas ist auch nicht gängig. Weiß vielleicht jemand, aus welchem Wert ich die Gebühr kriege oder hat jmd. irgendwelche Anhaltspunkte oder ähnliches mal gehabt?
Vielen Dank im Voraus.
Lg, Dino