Kopien im Beurkundungsverfahren jedoch keine Urkunden

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Lieschenmueller87
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#1

22.11.2018, 09:58

Hallo zusammen,

zum Thema Dokumentenpauschale habe ich jetzt mal eine ganz andere Frage:

Wir haben eine Angelegenheit, wo jetzt im Nachhinein nach der Beurkundung und Stellung der Notarrechnung noch umfangreiche Kopien (Eintragungsnachrichten uvm.) an viele Eigentümer (Eigentümergemeinschaft) gefertigt und verschickt werden sollen. Wie ist das hier mit den Kopiekkosten? Im Gesetz liest man nur für auf Antrag gestellte Kopien der Urkunden usw. Wir verschicken in der Regel alles per Post.

Ich wäre für eine kurze Information dankbar.

Liebe Grüße und weiterhin frohes Schaffen
larifari
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#2

23.11.2018, 06:37

Solche Kosten dürften zu den allgemeinen Geschäftskosten gehören und deshalb von bereits abgerechneten Gebühren nach KV 32000 ff. erfasst sein (Vorbem. 3.2). Ich denke, dafür bekommt ihr kein Geld. Ist die Sache denn schon vollständig abgeschlossen und abgerechnet? Man könnte dann auch darüber nachdenken, einem Eigentümer oder dem Verwalter die Unterlagen zu schicken, damit dieser sie in ausreichender Zahl kopiert und an die anderen Eigentümer weiterleitet.
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