Beratung zu Finanzierung und Kosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#1

24.10.2018, 17:34

Hallo Profis :wink2

Wie würdet Ihr die pers. Beratung eines Notars zur Renovierungsfinanzierung und Auskunft zur Frage von Kosten zur Beurkundung einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung kostenrechtlich bewerten?

Gibt's sowas im GNotKG überhaubt :kopfkratz Kostenlos kann eine solche Beratung ja nun nicht sein :motz

Nach RVG für mich kein Thema; aber notariell .... :panik

Vielen Dank
Sera
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 12.06.2012, 09:57
Beruf: Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Berlin

#2

25.10.2018, 10:31

Schau mal in die Nummern 24200 ff. KV GNotKG. Da solltest du zu den Gebühren fündig werden.

Die Werte ergeben sich aus §§ 53, 98 und 36.
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#3

25.10.2018, 15:10

Danke :wink2
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#4

29.10.2018, 19:28

Dass die Beantwortung einer Frage zu Kosten (hier Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) als Beratungsgebühr kostenpflichtig sein soll, halte ich für eine gewagte These. Sicher lässt sich so etwas vertreten, und wenn jemand so etwas in Literatur oder sonstwo gesehen hat, wäre ich für entsprechende Hinweise, um mich damit auseinanderzusetzen, dankbar. Aber auf jeden Fall wird es kaum die übliche Praxis sein bei den allermeisten Notaren, die hin und wieder Kostenanfragen zu allen Bereichen erhalten und dann durch Blick in Tabelle und evtl. Nachfrage doch kurz beantworten können. Einige Notare haben auch sinnvolle Hinweise auf Kosten allgemein und speziell in ihren Internetseiten, zum Teil individuell bearbeitet, zum Teil durch Link zu Bundesnotarkammer oder anderen Seiten.
Und einmal unterstellt, die Sache wäre wirklich vertretbar zu berechnen, dann müsste sie ggf. auch auf eine evtl. nachfolgende Beurkundung angerechnet werden. Und bevor man die Auskunft erteilt, wenn man sie "kostenpflichtig" handhaben will, müsste man den nachfragenden Menschen fragen, ob er mit einer kostenpflichtigen Auskunft einverstanden ist und deren Höhe benennen, die dann aufgrund des Werts der Kosten, um die es ja nur geht, fast immer im Bereich der Mindestgebühr liegen wird.
Alles in allem in meinen Augen eine höchst problematische, kundenfeindliche Handhabung, wobei die Gebührengier des Notariats sich von allein rächt, indem die Unbeliebtheit des betreffenden Notars bei der Bevölkerung steigen könnte (aber das ist vielleicht in manchen Gegenden, wo für große Gebiete nur wenige Notare bestellt sind, diesen dann vielleicht egal?).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten