Handelsregistervollmacht
Verfasst: 17.10.2018, 14:48
Hey zusammen,
ich bin dabei eine Handelsregistervollmacht abzurechnen. Wir haben nur die Unterschriftsbeglaubigung durchgeführt. Der Entwurf stammt also nicht von uns. Nun stellt sich mir die Frage, was ich denn als Geschäftswert nehmen muss?
Die Handelsregistervollmacht ist von einer GmbH & Co. KG und enthält das Person X mit einer Kommanditbeteiligung i. H. v. 10.000,00 € beitritt. Die Vollmacht enthält zusätzlich Anmeldungen bzgl. den Eintritt in die Gesellschaft und Änderungen der Firma.
Nun stellen sich mir folgende Möglichkeiten:
- Abrechnung nach 5.000,00 € als hälftiger Wert der Vollmacht?
- Abrechnung nach 30.000,00 € als Mindestwert für HR-Anmeldungen?
Ich tendiere zu dem Zweiten, bin mir aber doch unsicher.
Liebe Grüße
ich bin dabei eine Handelsregistervollmacht abzurechnen. Wir haben nur die Unterschriftsbeglaubigung durchgeführt. Der Entwurf stammt also nicht von uns. Nun stellt sich mir die Frage, was ich denn als Geschäftswert nehmen muss?
Die Handelsregistervollmacht ist von einer GmbH & Co. KG und enthält das Person X mit einer Kommanditbeteiligung i. H. v. 10.000,00 € beitritt. Die Vollmacht enthält zusätzlich Anmeldungen bzgl. den Eintritt in die Gesellschaft und Änderungen der Firma.
Nun stellen sich mir folgende Möglichkeiten:
- Abrechnung nach 5.000,00 € als hälftiger Wert der Vollmacht?
- Abrechnung nach 30.000,00 € als Mindestwert für HR-Anmeldungen?
Ich tendiere zu dem Zweiten, bin mir aber doch unsicher.
Liebe Grüße