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Nachverpfänung/ nachträgliche Mitbelastung eines Grundstückes

Verfasst: 26.09.2018, 12:46
von maddii
Hallo zusammen,

ich habe hier eine Notariatsakte vorliegen, wo ein Grundstück nachverpfändet werden muss.

Es Mussten folgende Belastungen mit auf das Grundstück übertragen werden:

1. Eine GS ohne Brief über 500.000,00 EUR
2. Eine GS ohne Brief über 100.000,00 EUR
3. Eine GS ohne Brief über 435.000,00 EUR

Wie rechne ich sowas ab? Es handelt sich hierbei ja um eine einseitige Erklärung oder sehe ich das falsch? :-? Sprich ich würde eine 1,0 Gebühr nach Nr. 21200 abrechnen. Aber welcher Wert? :kopfkratz Ich hoffe ich liege da nicht ganz falsch und ihr könnt mir helfen. Gehe ich da nach § 44 GNotKG?

:thx :thx

Re: Nachverpfänung/ nachträgliche Mitbelastung eines Grundstückes

Verfasst: 26.09.2018, 16:17
von Martin Filzek
Wenn es eine reine Grundbucherklärung ist, wäre Gebühr KV 21201 (bei Entwurf KV 24102 i.V.m. KV 21201) mit einer 0,5 Gebühr richtiger. Die 1,0-Gebühr nur dann, wenn auch über die reinen Grundbucherklärungen hinaus gehende Erklärungen (z. B. dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung für die neu mithaftenden Grundstücke) mit enthalten sind.
§ 44 wird schon richtig sein für die Wertfeststellung. Es muss jeder einzelne Grundschuldwert mit dem Wert des nachverpfändeten Grundstücks verglichen werden, und der jeweils geringere Wert (insgesamt also drei Summen) müssten dann addiert werden gem. §§ 35, 86, weil es ja drei verschiedene Grundschulden sind und damit gegenstandsverschiedene Dinge.

Siehe auch HInweise zu meinen Seminaren im Okt. und Nov. 2018 oben in Rubrik Ausbildung und Weiterbildung. Anmeldung jederzeit formlos möglich per E-Mail info@filzek.de oder Fax 04841 / 23 29, schicke auch gern Programmübersicht als PDF per E-Mail zu auf Anforderung. :wink2