Nachverpfänung/ nachträgliche Mitbelastung eines Grundstückes

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maddii
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#1

26.09.2018, 12:46

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Notariatsakte vorliegen, wo ein Grundstück nachverpfändet werden muss.

Es Mussten folgende Belastungen mit auf das Grundstück übertragen werden:

1. Eine GS ohne Brief über 500.000,00 EUR
2. Eine GS ohne Brief über 100.000,00 EUR
3. Eine GS ohne Brief über 435.000,00 EUR

Wie rechne ich sowas ab? Es handelt sich hierbei ja um eine einseitige Erklärung oder sehe ich das falsch? :-? Sprich ich würde eine 1,0 Gebühr nach Nr. 21200 abrechnen. Aber welcher Wert? :kopfkratz Ich hoffe ich liege da nicht ganz falsch und ihr könnt mir helfen. Gehe ich da nach § 44 GNotKG?

:thx :thx
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
Martin Filzek
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#2

26.09.2018, 16:17

Wenn es eine reine Grundbucherklärung ist, wäre Gebühr KV 21201 (bei Entwurf KV 24102 i.V.m. KV 21201) mit einer 0,5 Gebühr richtiger. Die 1,0-Gebühr nur dann, wenn auch über die reinen Grundbucherklärungen hinaus gehende Erklärungen (z. B. dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung für die neu mithaftenden Grundstücke) mit enthalten sind.
§ 44 wird schon richtig sein für die Wertfeststellung. Es muss jeder einzelne Grundschuldwert mit dem Wert des nachverpfändeten Grundstücks verglichen werden, und der jeweils geringere Wert (insgesamt also drei Summen) müssten dann addiert werden gem. §§ 35, 86, weil es ja drei verschiedene Grundschulden sind und damit gegenstandsverschiedene Dinge.

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