Zentrales Vorsorgeregister: Notargebühr für die Änderung?

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Troll
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#1

21.09.2018, 13:18

Moin Moin aus Oldenburg!

Wir sind mit der Änderung von Daten zu einer Vorsorgeurkunde aus dem Jahr 2015 im Zentralen Vorsorgeregister beauftragt (Name und Anschrift der Beteiligten hat sich geändert).
Die Mandanten hätten die Möglichkeit, die Änderung selbst zu beantragen. Sofern der Notar die Änderungen elektronisch beantragt, entstehen jedoch beim ZVR keine Gebühren.

Welche Notargebühr würdet Ihr hierfür ansetzen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung!

Euer Troll
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

21.09.2018, 15:33

Vollzugsgebühr KV 22124 im Festbetrag von 20 Euro (so auch Vorschlag Diehn, Notarkosten, 1. Aufl. 2018, Rn. 1584).

Seminare zum Notarkosten-Recht halbtags am 16.11.2018 in Hannover und 21. Nov. 2018 in Hamburg sowie 30.11. in Bremen (und drei weitere Termine in anderen Städten) sowie 2,5-tägiges Intensivseminar zur Notarkostenberechnung in 25774 Lehe vom 18. - 20. Okt. 2018 habe ich oben im Forum unter Ausbildung und Weiterbildung eingestellt (kurzfristig auch auf eigener Internetseite, bisher schon auf facebook-Seite Martin Filzek letzter Beitrag). Anmeldungen überall willkommen und formlos per E-Mail info@filzek.de oder Fax 04841 / 23 29 möglich, sende auf Wunsch auch gern Programmübersicht als PDF an mitzuteilende E-Mail-Adresse oder Fax. ;)
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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