Kostenprivileg auch bei UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG?
Verfasst: 19.09.2018, 12:33
Liebe Kollegen,
ich habe diverse Anmeldepunkte bei einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sowie eine diesbezügliche Handelsregistervollmacht eines Kommanditisten abzurechnen. Die Kommanditeinlagen belaufen sich auf insgesamt 48,00 €.
Gilt die Kostenprivilegierung der nach Musterprotokoll gegründeten Unternehmergesellschaft auch für die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG? Dazu kann ich leider im GNotKG nichts finden.
Bin aber verwirrt, weil meine Kollegin in 2010 die Anmeldung der Gründung nach der KostO mit einem Wert von 49,00 € gem. § 41a Abs. 1 Nr: 1 i.V.m. 41d KostO (Summe der Kommanditeinlagen (48,00 €); hinzuzurechnen sind 1,00 € für den ersten persönlich haftenden Gesellschafter gem. § 41a Abs. 1 Nr: 1 i.V.m. 41d KostO, Gesamtwert = 49,00 €) abgerechnet hat. Meiner Meinung nach gelten bei der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aber die Mindestwerte.
Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar
ich habe diverse Anmeldepunkte bei einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sowie eine diesbezügliche Handelsregistervollmacht eines Kommanditisten abzurechnen. Die Kommanditeinlagen belaufen sich auf insgesamt 48,00 €.
Gilt die Kostenprivilegierung der nach Musterprotokoll gegründeten Unternehmergesellschaft auch für die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG? Dazu kann ich leider im GNotKG nichts finden.
Bin aber verwirrt, weil meine Kollegin in 2010 die Anmeldung der Gründung nach der KostO mit einem Wert von 49,00 € gem. § 41a Abs. 1 Nr: 1 i.V.m. 41d KostO (Summe der Kommanditeinlagen (48,00 €); hinzuzurechnen sind 1,00 € für den ersten persönlich haftenden Gesellschafter gem. § 41a Abs. 1 Nr: 1 i.V.m. 41d KostO, Gesamtwert = 49,00 €) abgerechnet hat. Meiner Meinung nach gelten bei der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aber die Mindestwerte.
Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar