Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommanditver

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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maddii
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#1

23.08.2018, 08:59

Guten Morgen zusammen,

ich bin gerade etwas am verzweifeln und bräuchte einmal Eure Hilfe :-?

Ich habe eine GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 50.000,00 EUR (der Wert der Fa. wurde bereits angefragt). Gesellschafter A überträgt nun 2.500,00 EUR des Kommanditanteils auf B, welcher in die Gesellschaft eintritt.

Nun ist meine erste Frage, was rechne ich da ab, ich finde da irgendwie nicht großartig was,ich glaube ich habe die falschen Bücher dazu....?

Ich kann doch nicht einfach eine Beurkdunungsgebühr abrechnen oder doch?

Danach kommt eine Urkunde wo wir nur die Unterschrift beglaubigt haben (HR-Anmeldung von der Fa.) <-- das weiß ih wie ih abrechnen soll...

Als nächstes kommt dann die Ergänzung des Kommanditvertrages, wie soll ich die bitte abrechnen? Welchen Wert soll ich da zugrunde legen? Ich bin ein wenig überfordert und bräuchte mal Euren Rat.


Ich hoffe mir kann wer helfen :thx



P.s.: Ich bin neu im Notariat und noch extrem unsicher weil ich in der Lehre damals nicht wirklich viel Notariat gelernt habe :sad:
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#2

23.08.2018, 09:42

Leider fehlen in deiner Sachverhaltsdarstellung etliche Angaben.
Ich gehe mal von folgendem Sachverhalt aus:
Der Notar entwirft/beurkundet einen Vertrag über die unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils im Nennbetrag von 2.500 Euro.
Ferner beglaubigt er die Unterschrift der Gesellschafter der KG unter der entsprechenden Anmeldung zum Handelsregister. Den Entwurf der Urkunde hat der Notar nicht gefertigt, alternativ: hat der Notar gefertigt.
Letztlich soll noch eine „Ergänzung des Kommanditvertrages“ entworfen oder beurkundet werden.

Lösungshinweise
(Ich hoffe, du besitzt den „Streifzug durch das GNotKG“ (12. Aufl.)? Wenn nicht: unbedingt anschaffen!)

Entwurf bzw. Beurkundung des Vertrages: 2,0 Gebühr gem. Nr. 21100 KV GNotKG (ggf. i.V.m. 24100 KV GNotKG).
Wert:
nicht der Nennbetrag, sondern der „Verkehrswert“ des Kommanditanteils, der vom Wert des Unternehmens abgeleitet werden kann (siehe Streifzug RdNr. 1681)

Unterschriftsbeglaubigung unter Anmeldung ohne Entwurf: 0,2 Gebühr gem. Nr. 25100 KV GNotKG
Dazu bei elektronischer Übermittlung an das Handelsregister mit XML-Strukturdaten: 0,6 Gebühr gem. Nr. 22125 KV GNotKG

Alternative: Unterschriftsbeglaubigung unter Anmeldung mit Entwurf: 0,5 Gebühr gem. Nr. 24102, 21201 KV GNotKG
Dazu bei elektronischer Übermittlung an das Handelsregister mit XML-Strukturdaten: 0,3 Gebühr gem. Nr. 22124 KV GNotKG

Wert für Anmeldung (auch für Gebühr Nr. 22125 bzw. 22124, vgl. § 112 GNotKG):
§ 105 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GNotKG
Einzutragender Geldbetrag (= 2.500 Euro), mindestens aber 30.000 Euro (§ 105 Abs. 1 Satz 2 GNotKG)

Deine Frage zum Wert der „Ergänzung des Kommanditvertrages“ lässt sich ohne konkrete Kenntnis von den Änderungen nicht beantworten.

Tipp zum Schluss: Auf jeden Fall Fortbildungsangebote zum Kostenrecht nutzen!!
maddii
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#3

23.08.2018, 11:11

Oh man, stimmt, die Häfte habe ich vergessen zu schreiben :patsch

Wir haben wie Du sagtest den Vertrag für die Übertragung des Teilkommanditanteils auch entworfen.

Bei der UB bezgl. der HR-Anmeldung haben wir auch die HR-Anmeldung entworfen.

Bei der Ergänzung wird folgendes geändert:

Der Gesellschaftsvertrag wird in der Weise ergänzt, dass die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung nach Kapitalanteilen erfolgen soll. Je 50,00 EUR Kapitalanteil am Kommanditanteil gewähren damit eine Stimme. In getrennter Urkunde soll der Gesellschaftsvertrag auf die weiteren Entwicklunge hin neu gefasst werden.


Und ja den Streifzug durch das GNotKG habe ich, kann ich damit das meiste abdecken? Auf der Suche nach Fortbildungen bin ich schon, nur mein Chef will nicht dass die so weit weg sind nur im Umkreis von 50 km......

Sorry.... und natürlich DANKE!! :thx
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#4

23.08.2018, 13:39

Zum Geschäftswert einer Änderung siehe Streifzug RdNr. 1671 - 1675. Hier wird mE ein niedriger %-Satz des Aktivvermögens angemessen sein (§ 36 Abs. 1 GNotKG).

Anmerkung: Der "Streifzug" dürfte in den meisten Fällen Lösungen bieten! Ergänzend empfiehlt sich evtl. noch der Kauf von Diehn, Notarkostenberechnungen, 5. Aufl.

Seminare: Evtl. mal bei Martin Filzek nachfragen (http://www.filzek.de), auch einige Reno-Vereine bieten Fortbildungen zum Kostenrecht an!
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#5

23.08.2018, 18:47

maddii hat geschrieben:Oh man, stimmt, die Häfte habe ich vergessen zu schreiben :patsch

Wir haben wie Du sagtest den Vertrag für die Übertragung des Teilkommanditanteils auch entworfen.

Bei der UB bezgl. der HR-Anmeldung haben wir auch die HR-Anmeldung entworfen.

Bei der Ergänzung wird folgendes geändert:

Der Gesellschaftsvertrag wird in der Weise ergänzt, dass die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung nach Kapitalanteilen erfolgen soll. Je 50,00 EUR Kapitalanteil am Kommanditanteil gewähren damit eine Stimme. In getrennter Urkunde soll der Gesellschaftsvertrag auf die weiteren Entwicklunge hin neu gefasst werden.


Und ja den Streifzug durch das GNotKG habe ich, kann ich damit das meiste abdecken? Auf der Suche nach Fortbildungen bin ich schon, nur mein Chef will nicht dass die so weit weg sind nur im Umkreis von 50 km......

Sorry.... und natürlich DANKE!! :thx
Schließe mich Revisor an und wollte oben zum drittletzten Absatz ("Der Gesellschaftsvertrag ... neu gefasst werden.") noch hinzufügen, dass die Satz 1 und 2 beschriebenen Dinge dann doch zur geänderten Vertragsfassung bereits führen, so dass die in Satz 3 genannte Neufassung des gesamten Gesellschaftsvertrags in gesonderter Urkunde problematisch sein könnte, wenn dadurch etwas "doppelt gemoppelt" in zwei Urkunden gemacht würde und vermeidbare Mehrkosten ohne Hinweis an die Beteiligten entständen. Andererseits kann es natürlich so gemeint sein, dass noch weitere, jetzt nicht absehbare weitere Änderungen dann später gesondert gemacht werden sollen und dies die Mandanten so wollen, dann ist es natürlich auch kein Problem. Muss man anhand der Details im Einzelfall genauer prüfen.

Bei den Leseempfehlungen sind Streifzug und die 5. Aufl. des Büchleins von Diehn natürlich sehr nützlich. Für Anfänger ist meines Erachtens aber noch hilfreicher, erst mal kurze Einführungen in das GNotKG zu lesen wie z. B. in dem Buch Faßbender u.a. Notariatskunde, möglichst letzte Auflage, die ca. 150 S. umfassende Einführung in Teil V von Otto, oder auch Waldner, Das GnotKG für Anfänger, 9. Aufl. 2015. Streifzug wird von der Notarkasse selbst ja als Werk bezeichnet, das für die Inspektorenprüfung geeignet ist, und für die Einführung bietet sich an der nur 19,90 Euro kostende kleine Band in der Reihe von Arbeitshilfen für die Notarpraxis, hrsg. von Notarkasse und Dt. Notarverein, wo Tiedtke ein kurzes Buch mit dem Titel Notarkosten geschrieben hat (daneben viele weitere Einführungen in Handbüchern für Notarfachangestellte und auch Notarhandbüchern und Formularbüchern sowie weitere, die ich hier nicht alle nennen kann).

Danke an Revisor für den Hinweis auch auf meine Seminare, die Termine sind hier im Forum schon eingestellt und oben bei Fort- und Weiterbildung zu sehen, z. B. 2,5-tägiger Intensivkurs vom 18. - 20. Okt. 2018 in 25774 Lehe, oder von den sechs halbtägigen Einfürhungsseminaren das in Essen am Mittwoch, 28. Nov. 2018. Das sind von Lengerich bzw. Münster aus zwar etwas mehr als 50 km aber nicht viel mehr und die Zugverbindung ist doch ganz gut zum Seminarhotel direkt gegenüber vom Hbf. :wink2
Zuletzt geändert von Martin Filzek am 23.08.2018, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#6

23.08.2018, 18:48

doppeltes Posting (versehentlich) wieder gelöscht, sorry
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#7

24.08.2018, 10:09

Martin Filzek hat geschrieben: Andererseits kann es natürlich so gemeint sein, dass noch weitere, jetzt nicht absehbare weitere Änderungen dann später gesondert gemacht werden sollen und dies die Mandanten so wollen, dann ist es natürlich auch kein Problem. Muss man anhand der Details im Einzelfall genauer prüfen.
So hatte ich das verstanden.
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