Liebe Alle,
wir haben in einer Urkunde drei Anteilskaufverträge beurkundet: X verkauft an Y seine Beteiligungen an drei Gesellschaften. Es wurden drei Gesellschafterlisten gefertigt und eingereicht. Rechne ich für die Gesellschafterlisten jetzt eine 0,5 Vollzugsgebühr aus dem Gesamtwert aller drei Anteilskaufverträge ab oder drei 0,5 Vollzugsgebühren aus dem Wert des jeweiligen Kaufvertrages? Ich tendiere zu Variante 1 wg. einmaliger Gebührenerhebung gemäß § 93 GNotKG, bin mir aber unschlüssig.
Hat jemand von euch dazu eine Meinung?
Vielen Dank im Voraus!
Vollzugsgebühr Gesellschafterlisten
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Es ist nur eine Vollzugsgebühr zu berechnen, da ein Fall des § 93 Abs. 2 Satz 1 GNotKG nicht vorliegt (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 2 GNotKG).
Zu beachten ist ggfl. der Höchstbetrag von 250,00 Euro je Liste (Nr. 22113 KV GNotKG).
Zu beachten ist ggfl. der Höchstbetrag von 250,00 Euro je Liste (Nr. 22113 KV GNotKG).