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Gebühren einer Apostille

Verfasst: 31.07.2018, 15:38
von maddii
Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe,

ich habe eine AKte, da haben wir für 4 Dokumente Apostillen beantragt (also für jedes Dokument eine Apostille und wir haben nur beglaubigte FK erstellt keine UB), jetzt ist meine Frage bezüglich der Abrechnung, bekomme ich die Nr. 25207 pro Dokument für das ich die Apostille eingeholt habe? Oder muss ich das ganz anders abrechnen? :kopfkratz

:thx

Re: Gebühren einer Apostille

Verfasst: 31.07.2018, 17:37
von Martin Filzek
Es ist ja eine Festgebühr, so dass man sie pro Urkunde, zu der man sie einholt gesondert bekommt, also vier mal. Eine Zusammenrechnung o. Ä. z. B . nach §§ 35, 86 würde ja nur bei Beurkundungsverfahrensgebühren (und Entwurfsgebühren) die wertabhängig berechnet würden gelten, zudem Zusammenfassung in einer Urkunde voraussetzen, also führt kein Weg an den vier Einzel(fest-)gebühren vorbei.

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