Gebühren einer Apostille

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maddii
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#1

31.07.2018, 15:38

Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe,

ich habe eine AKte, da haben wir für 4 Dokumente Apostillen beantragt (also für jedes Dokument eine Apostille und wir haben nur beglaubigte FK erstellt keine UB), jetzt ist meine Frage bezüglich der Abrechnung, bekomme ich die Nr. 25207 pro Dokument für das ich die Apostille eingeholt habe? Oder muss ich das ganz anders abrechnen? :kopfkratz

:thx
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
Martin Filzek
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#2

31.07.2018, 17:37

Es ist ja eine Festgebühr, so dass man sie pro Urkunde, zu der man sie einholt gesondert bekommt, also vier mal. Eine Zusammenrechnung o. Ä. z. B . nach §§ 35, 86 würde ja nur bei Beurkundungsverfahrensgebühren (und Entwurfsgebühren) die wertabhängig berechnet würden gelten, zudem Zusammenfassung in einer Urkunde voraussetzen, also führt kein Weg an den vier Einzel(fest-)gebühren vorbei.

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