KV mit vollmachtlosem Vertreter

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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BeaBunny
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#1

22.07.2018, 12:31

Moin am Sonntag - für die
Beurkundung KV sind mir die Gebühren klar (2,0 BGebühr & Vollzugs- sowie Betreuungsgebühr).

Ich muss dann die Genehmigungen an die Vertretenen (3) verschicken, die ich halt entwerfe. Dafür gibt es doch ne
0,5 Gebühr (22121) nach dem halben Wert.

Aber dann entsteht doch jedem noch die UB Gebühr bei dem jeweiligen Noar! Richtig?
Und nicht zu vergessen diese Zusatzgebühr für Übermittlung an Dritte, weil die
Genehmigungen nach erfolgter UB dann an uns geschickt werden müssen.

Richtig?

Viele Grüße
Bea
Notariatsoldie
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#2

22.07.2018, 14:07

Hallo Bea,

Du liegst nicht ganz richtig. Die Vollzugsgebühr (0,5 nach dem Wert der Beurkundung) beinhaltet auch die Einholung der Genehmigungen der Vertretenen einschließlich der Fertigung der Entwürfe der Genehmigungerklärungen. Bei jedem Vertretenen (sofern sie nicht zusammen zu einem Notar gehen) fällt dann noch die Gebühr für eine reine Unterschriftsbeglaubigung an (nach dem hälftigen Wert seiner Beteiligung an dem Geschäft) und ggfl. die Zusatzgebühr für die Übermittlung. Diese Gebühr kann sich der Vertretene sparen, wenn er die Genehmigung selbst an Euch schickt.

Noch ein Tip - sofern Du es nicht sowieso schon machst: Ich freue mich immer, wenn ich aus der mir vorgelegen Genemigungserklärung schon den Wert erkennen kann und nicht erst im anderen Notariat nachfragen muss. Ich schreibe in die Entwürfe immer rein: "Der kostenrechtliche Wert dieser Erklärung beläuft sch auf ... €."

Noch ein schönes Restwochenende
Notariatsoldie
BeaBunny
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#3

22.07.2018, 15:19

Merci!
Den Wert gebe ich im Entwurf an, um Rückfragen
zu vermeiden.

Für die Einholung der Genehmigung zahlt doch eigentlich
die Verkäuferseite, schließlich kommt die Verkäuferseite nicht
vollständig. Oder hab ich da nen Denkfehler ?

Der Käufer zahlt lediglich die Vollzugsgebühr
von 50 EUR für die Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung.

Hm...
Notariatsoldie
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#4

22.07.2018, 16:39

Es bleibt dabei, dass die von mir oben beschriebenen Gebühren anfallen - zum Vollzug des Vertrages werden die Genehmigungserklärungen benötigt.

Eine andere Frage ist, wer - im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander - welche Gebühren tragen soll. Insoweit müssen sich die Vertragsparteien einigen.

Eine Möglichkeit wäre z.B.: Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer, jedoch trägt der Verkäufer die mit den erforderlichen Genehmigungen zusammenhängenden Kosten bzw. Mehrkosten - ggf.: im Innenverhältnis der Verkäufer zu je ... Anteil.

Dann kannst Du dem Käufer die 50 € für die Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in Rechnung stellen und den Verkäufern die Mehrkosten, also die Vollzugsgebühr abzüglich der 50 €, die vom Käufer getragen werden. Ich formuliere dies in meinen Rechnungen so:

Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen zum Kaufvertrag vom ...
Wert: 100 000,-- € (§ 112 GNotKG)
Nr. 22 110 Vollzugsgebühr 136,50 €
davon trägt der Käufer 50,00 €
auf Sie entfallen 86,50 €
BeaBunny
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#5

22.07.2018, 19:59

Vielen lieben Dank!
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