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Teilabtretung eines Geschäftsanteils

Verfasst: 06.07.2018, 12:14
von nico86
Guten Tag allerseits,

ich habe eine Verständnisfrage:

Teilabtretung Geschäftsanteil: Das bilanzielle Eigenkapital ist mir bekannt (hier: insgesamt 350.000,00 €).
Wenn ein Gesellschafter mit einer Gesellschaftsbeteiligung von 24 % einen Teil (6 %) seines Geschäftsanteils verkauft, welcher Wert ist dann zugrundezulegen?
24 %, also die Höhe seiner Beteiligung vom Eigenkapital oder der Wert des Teils, der abgetreten wird?

Ich verstehe § 54 so, dass ich als Wert die Höhe seiner Beteiligung berücksichtigen muss?

Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen. Ich bin total verunsichert, weil der Mandant das anders sieht.


Liebe Grüße
nico86

Re: Teilabtretung eines Geschäftsanteils

Verfasst: 06.07.2018, 12:59
von ...
Ich gehe mal davon aus, dass es um eine GmbH geht.
Eine Teilabtretung eines Geschäftsanteils ist nicht möglich. Es ist erforderlich, dass der Geschäftsanteil zuvor geteilt wird (§46 Nr. 4 GmbHG).
Insoweit dürfte der Geschäftswert sich dann nur auf den übertragenden Geschäftsanteil beziehen.