Teilabtretung eines Geschäftsanteils
Verfasst: 06.07.2018, 12:14
Guten Tag allerseits,
ich habe eine Verständnisfrage:
Teilabtretung Geschäftsanteil: Das bilanzielle Eigenkapital ist mir bekannt (hier: insgesamt 350.000,00 €).
Wenn ein Gesellschafter mit einer Gesellschaftsbeteiligung von 24 % einen Teil (6 %) seines Geschäftsanteils verkauft, welcher Wert ist dann zugrundezulegen?
24 %, also die Höhe seiner Beteiligung vom Eigenkapital oder der Wert des Teils, der abgetreten wird?
Ich verstehe § 54 so, dass ich als Wert die Höhe seiner Beteiligung berücksichtigen muss?
Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen. Ich bin total verunsichert, weil der Mandant das anders sieht.
Liebe Grüße
nico86
ich habe eine Verständnisfrage:
Teilabtretung Geschäftsanteil: Das bilanzielle Eigenkapital ist mir bekannt (hier: insgesamt 350.000,00 €).
Wenn ein Gesellschafter mit einer Gesellschaftsbeteiligung von 24 % einen Teil (6 %) seines Geschäftsanteils verkauft, welcher Wert ist dann zugrundezulegen?
24 %, also die Höhe seiner Beteiligung vom Eigenkapital oder der Wert des Teils, der abgetreten wird?
Ich verstehe § 54 so, dass ich als Wert die Höhe seiner Beteiligung berücksichtigen muss?
Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen. Ich bin total verunsichert, weil der Mandant das anders sieht.
Liebe Grüße
nico86