ich habe einen Vertrag abzurechnen mit folgendem Inhalt:
Es wird ein Erbbaurecht mit einem gewissen Erbbauzins bestellt. Der Erbbauberechtigte hat die Möglichkeit über die Abnahme weiterer Leistung bei der Grundstückseigentümerin den Erbbauzins nachträglich zu mindern. Die Minderung geht dann bis auf eine gewisse Mindestsumme herunter.
Erst einmal muss der Erbbauzins gezahlt werden. Die Minderung würde dann nachträglich angerechnet und ausgezahlt werden.
Welchen Wert muss ich meiner Kostennote zugrundelegen?
Voller Wert?
Mindestwert nach Minderung?
Oder prozentualler Anteil des vollen Wertes?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Antworten
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)